Art. 392 CPS dal 2025
Art. 392 Entrata in vigore
Il presente Codice entra in vigore il 1° gennaio 1942.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Anwendung im Verwaltungsgericht
| Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
| BS | SB.2012.75 (AG.2015.577) | versuchte Nötigung | Urteil; Gericht; Anklage; Nötigung; Verfahren; Appellationsgericht; Geldstrafe; Tagessätze; Waffe; Gerichts; Beschuldigten; Schuld; Waffen; Recht; Urteils; Waffengesetz; Staat; Verfahrens; Ausdehnung; Entschädigung; Verteidigung; Untersuchungshaft; Anklagepunkt; Anklageschrift; Verfahrenskosten; Honorar; Bundes; Staatsanwaltschaft |

