CPS Art. 392 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 392 CPS dal 2024

Art. 392 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 392 5. Entrata in vigore

Il presente Codice entra in vigore il 1° gennaio 1942.


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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2012.75 (AG.2015.577)versuchte NötigungUrteil; Gericht; Anklage; Nötigung; Verfahren; Appellationsgericht; Geldstrafe; Tagessätze; Waffe; Gerichts; Beschuldigten; Schuld; Waffen; Recht; Urteils; Waffengesetz; Staat; Verfahrens; Ausdehnung; Entschädigung; Verteidigung; Untersuchungshaft; Anklagepunkt; Anklageschrift; Verfahrenskosten; Honorar; Bundes; Staatsanwaltschaft
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