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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 390CrimPC from 2023

Art. 390 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 390 Written procedure

1 Any person who wishes to request an appellate remedy for which this Code stipulates a written procedure must file the relevant petition.

2 If the appellate remedy is not obviously inadmissible or unjustified, the director of proceedings shall send the petition to the other parties and the lower court to obtain their response. If the petition cannot be sent to a party or if a party fails to respond, the proceedings shall nevertheless be continued.

3 The appellate authority shall if necessary order a second exchange of written submissions.

4 It shall make its decision by way of circulation or by deliberating in camera based on the files and any additional evidence taken.

5 It may order a hearing ex officio at the request of a party.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 390 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE220292NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegner; Nichtanhandnahme; Quater; Rechtlich; Antrag; Fügungen; Nichtanhandnahmeverfügung; Privatbereich; Bundesgericht; Verfahren; Gericht; Verletzung; Nichtanhandnahmeverfügungen; Bereich; Winterthur; Unterland; Anzeige; Rechtlichen; Beschwerdeverfahren; Zugänglich; Beschwerdeführers; Winterthur/Unterland; Auskunft; Wohne; Wohnung; Daten; Bereiche
ZHUE220021NichtanhandnahmeBeschwerde; Rechtsvorschlag; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Betreibung; Beschwerdegegnerin; Person; Staatsanwaltschaft; Rechtlich; Erhob; Erhoben; Gericht; Urkunde; Verfahren; SchKG; Unmittelbar; Rechtliche; Zahlungsbefehl; Rechtsvorschlags; Bundesgericht; Rechte; Unterschrift; Rechtsmittel; Betreibungsamt; Nichtanhandnahme; Rechten; Frist; Urkundendelikt; Entschädigung; über
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2019.117 (AG.2021.82)VerfahrenseinstellungSchwer; Beschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführer; Fähig; Schuld; Schuldig; Kosten; Werden; Verfügung; Staatsanwalt; Verfahren; Person; Schuldfähigkeit; Familie; Staatsanwaltschaft; Liegen; Welche; Partei; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführers; Einstellung; Begutachtung; Stellt; Angefochten; Würde; Verfahrens; Beschwerdeverhandlung; Falsch
BSBES.2020.100 (AG.2020.440)Verlängerung der Beweisantragsfrist; Ausübung Wahlrecht betreffend amtliche VerteidigungBeschwerde; Beschwerdeführer; Verteidigung; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Amtliche; Werden; Verfügung; Verfahrens; Psychiatrisch; Entscheid; Psychiatrische; Möglich; Amtlichen; Beschwerdeführers; Begutachtung; Gericht; Bezüglich; Stellt; Appellationsgericht; Psychische; Erhoben; Ausreichend; Beschwerdeschrift; Verteidiger; Angefochtene; Gemäss; Vorliegen; Notwendig; Einzutreten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 151 (6B_1/2017)Art. 69, 365 Abs. 1, 390 Abs. 5 und 393 ff. StPO; Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung im Beschwerdeverfahren. Wird in einem Beschwerdeverfahren mündlich verhandelt, sind die Verhandlung und die Entscheideröffnung grundsätzlich öffentlich (E. 2.4). Verhandlung; Beschwerde; Mündlich; öffentlich; Mündliche; Obergericht; Beschwerdeverfahren; Entscheid; Mündlichen; Gericht; Vorinstanz; Prozessordnung; Urteil; Therapeutische; Massnahme; Hinweis; Stationäre; Justizöffentlichkeit; Schriftlich; Öffentlichkeit; Sachen; Bundesgericht; Antrag; Handbuch; Ordnete;
141 IV 396Zulässiges Rechtsmittel gegen selbstständige nachträgliche gerichtliche Entscheide. Selbstständige nachträgliche gerichtliche Entscheide im Sinne von Art. 363 ff. StPO ergehen in Form eines Beschlusses oder einer Verfügung und sind mit Beschwerde anzufechten (E. 3 und 4). Entscheid; Entscheide; Nachträglich; Nachträgliche; Beschwerde; Recht; Urteil; Urteil; Rechtsmittel; Massnahme; Schweiz; Beschluss; Ergehe; Verfahren; Urteils; Nachträglichen; Prozessordnung; Ergehen; Berufung; Sanktion; Gerichtliche; Nachverfahren; Rechts; Richterliche; Verfügung; Prozessordnung; Anordnung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.167Beschwerde; Beschwerdekammer; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgerichts; Nichtanhandnahmeverfügung; Beschwerdeführerin; Tatbestand; Akten; Tribunal; Entscheid; Dass:; Eingabe; StBOG; Legitimiert; Verfahrens; Justiz; Interesse; Anzeige; Faszikel; Amtsführung; Bundesamt; Anzeige; Penal; Gerichtsgebühr; Hierzu; Parteien; Geschädigt
RR.2022.123Beschwerde; Fragen; Verfahren; Verteidigung; Einvernahme; Verfahrens; Frist; Zeugen; Ergänzungsfragen; Gericht; Fragenkatalog; Untersuchung; Beschwerden; Einzureichen; Beschwerdekammer; Partei; Beschuldigte; Vorgängig; Bundesanwaltschaft; Staatsanwalt; Einreichung; Vorverfahren; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Verfügung; Verfahrenshandlung; Aufschiebende; Beschuldigten; Einzureichen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Donatsch, Hansjakob, Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Zürich2010
Donatsch, Hansjakob, Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafpro- zessordnung, Zürich2010
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