
Art. 39 Diever dals dretgs politics
1 La Confederaziun regla il diever dals dretgs politics en fatgs federals, ils chantuns reglan quel en fatgs chantunals e communals.
2 Ins fa diever dals dretgs politics al lieu da domicil. La Confederaziun ed ils chantuns pon prevair excepziuns.
3 Nagin na dastga far diever da ses dretgs politics en pli ch’in chantun.
4 Ils chantuns pon prevair che novs immigrads obtegnan il dretg da votar en fatgs chantunals e communals pir suenter in termin da spetga da maximalmain trais mais suenter la domiciliaziun.
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Art. 39 Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS230236 | Pfändung Nr. ... | Pfändung; Betreibungsamt; SchKG; Vorinstanz; Andelfingen; Begründung; Recht; Aufsichtsbehörde; Schuldbetreibung; Konkurs; Höhe; Pfändungsurkunde; Beilage; Akten; Verfahren; Auszahlung; Abrechnung; Vernehmlassung; Entscheid; Beschwerdeführer; Schuldbetreibungs; Konkurssachen; Parteien; Kanton; Vorsorge; Fälligkeit; Kapitalabfindung; Oberrichterin; Beschwerdeführers |
ZH | LY120040 | vorsorgliche Massnahmen (Unterhaltsbeiträge, Anweisung an den Schuldner) | Beklagte; Beklagten; Unterhalt; Unterhalts; Vorinstanz; Kinde; Kinder; Berufung; Klägers; Abänderung; Beschluss; Einkommen; Dispositivziffer; Konkurs; Unterhaltsbeiträge; Tochter; Urteil; Recht; Betrag; Kinderrente; Verfahren; Parteien; Scheidungsverfahren; Scheidungsverfahrens; Rente; Schuldner; Kammer; Verfügung; Schuldneranweisung |
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | BV 2017/11 | Entscheid Art. 23 ff. BVG. Die Beklagte war nicht verpflichtet, den Kläger berufsvorsorgerechtlich zu versichern, zumal dieser einen auf weniger als drei Monate befristeten Einsatzvertrag abgeschlossen hatte. Der Geltungsbereich des anwendbaren GAV erstreckt sich nicht auf die Beklagte, weshalb sie den Kläger auch trotz seiner Unterhaltspflicht nicht versichern musste. Abweisung der Klage (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. April 2019, BV 2017/11). | Einsatz; Vorsorge; Arbeitgeber; Versicherung; Einsatzvertrag; Arbeitgeberin; Arbeitnehmer; Beklagten; Quot; Personalverleih; Stadt; Anspruch; Klage; Recht; Invalidenrente; Einsatzbetrieb; Bestimmungen; Verfahren; Vorsorgeeinrichtung; Kanton; Invalidität; Arbeitsvertrag; Gericht; Klägers; Leistungen; Dokument |
SG | B 2005/20 | Entscheid Ausländerrecht, Familiennachzug (Art. 8 EMRK, SR 0.101, Art. 13 Abs. 1 BV, | Familie; Ausländer; Aufenthalt; Recht; Familiennachzug; Schweiz; Flüchtling; Aufenthaltsbewilligung; Ausländeramt; Ehefrau; Vorinstanz; Gesuch; Verwaltungsgericht; Ermessen; Staat; Entscheid; Wohnung; Beschwerdeführers; Hinweis; Anwesenheit; Bewilligung; Beschwerdeverfahren; Erwerbstätigkeit; Justiz; Polizeidepartement; Sodann |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 I 259 (1C_495/2017) | Art. 8, 34 Abs. 1 und 2 sowie Art. 51 Abs. 1 und 2 BV; Wahl eines kantonalen Parlaments in einem reinen Majorzverfahren. Ausführungen zum Verfahren für die Wahl des Grossen Rats des Kantons Graubünden (E. 3). Bedeutung der Wahlrechtsgleichheit für das Verfahren für die Wahl eines kantonalen Parlaments (E. 4). Voraussetzungen für die Überprüfung von Bestimmungen einer Kantonsverfassung durch das Bundesgericht (E. 5). Die Grösse der schweizerischen Wohnbevölkerung als zulässiges Kriterium für die Verteilung der Sitze auf die Wahlkreise (E. 6). Frage der Zulässigkeit von Sitzgarantien für Wahlkreise mit zu geringer Bevölkerungszahl (E. 7). Voraussetzungen, unter denen ein reines Majorzverfahren für die Wahl eines kantonalen Parlaments mit der Wahlrechtsgleichheit vereinbar ist (E. 8). | Wahlkreis; Wahlkreise; Kanton; Majorz; Stimm; Bundes; Parlament; Graubünden; Kantons; Sitze; Wohnbevölkerung; Person; Parlaments; Personen; Wahlkreisen; Gemeinde; Bundesgericht; Verteilung; Verfassung; Recht; Verfahren; Bevölkerung; Stimme; Majorzwahlverfahren; Kantone; Stimmen; Wähler; KV/GR; ässig |
143 I 211 (1C_88/2017) | Art. 30 Abs. 1, Art. 34, Art. 39 Abs. 1 und Art. 191c BV; Verfahren für die Wahl von Solothurner Amtsgerichtspräsidenten. Falls keine Demission eines solothurnischen Amtsgerichtspräsidenten vorliegt, sind gemäss kantonalem Recht im ersten Wahlgang der Wiederwahl nur die bisherigen Stelleninhaber teilnahmeberechtigt. Amtierende Richter können deshalb auf eine gewisse Stabilität vertrauen. Dies dient der richterlichen Unabhängigkeit und ist mit der Wahl- und Abstimmungsfreiheit vereinbar, zumal eine Abwahl möglich bleibt (E. 3). | Kanton; Amtsgerichtspräsidenten; Solothurn; Richter; Wahlgang; Unabhängigkeit; Bundes; Recht; Kantons; Wiederwahl; Wahlverfahren; Stelleninhaber; Hinweis; Urteil; Wyssmann; Abstimmungsfreiheit; Kantone; Entscheid; Hinweisen; KV/SO; Gesetzes; Verfassung; öffentlich-rechtlichen; Oberamt; Region; Angelegenheiten; Verfahren |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-5083/2019 | Rente | Urteil; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Einsprache; Verfügung; Höhe; Einspracheentscheid; BVGer; Vorakten; Verfahren; Rechtskraft; Dossier; Altersrente; Anspruch; Parteien; Betrag; Entscheid; Rentennachzahlung; Dispositiv; Dispositivziffer; Urteils; Begründung; Bezug; Rentennachzahlungsbetrag; Datum; Nichtig; Verwaltung; Zahlung |
A-5189/2017 | Beitragsverfügung der Auffangeinrichtung | Arbeitgeber; Auffangeinrichtung; Recht; Vorinstanz; Beitrags; Urteil; Beiträge; Bundes; Vorsorge; Betreibung; Verzug; Höhe; Verzugszins; Arbeitgeberin; Verfügung; Beweis; BVGer; Vorsorgeeinrichtung; Bundesverwaltungsgericht; Anschluss; Beitragsverfügung; Forderung; Arbeitnehmer; Mahnung; Zahlung; Verfahren; Sachverhalt; Datum; Arbeitnehmende |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
- | ATSG- 4. Aufl. | 2020 |
- | ATSG- 3. Aufl. | 2015 |