E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 388CrimPC from 2023

Art. 388 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 388 Procedural and preliminary measures

The director of appellate proceedings shall take the required procedural and preliminary measures that cannot be delayed. They may in particular:

  • a. instruct the public prosecutor to take evidence where this cannot be delayed;
  • b. order detention;
  • c. appoint a duty defence lawyer.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
    www.swissactiv.ch
    Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
    Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
    Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

    Art. 388 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BEBK 2021 177Haftentlassung im Rahmen des nachträglichen Verfahrens betr. Prüfung des Vollzugs der Reststrafe (Leitentscheid)
    BEBK 2020 348Verlängerung UntersuchungshaftBeschuldigte; Beschwerde; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Erfahren; Beschuldigten; Untersuchung; Person; Untersuchungshaft; Zwangsmassnahmengericht; Weiter; Halten; Konkret; Kollusionsgefahr; Konkrete; Verfahren; Kantonale; Beschuldigter; Personen; Flucht; Aussagen; August; Möglich; Weitere; Konkreten; Strafverfahren; Unbekannte; Tatverdacht

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    144 IV 321Art. 65 Abs. 2 StGB; Art. 410 ff. StPO; nachträgliche Verwahrung, neues Gutachten. Art. 65 Abs. 2 StGB verweist für die Zuständigkeit und das Verfahren bei der nachträglichen Anordnung einer Verwahrung nach dem Inkrafttreten der StPO am 1. Januar 2011 auf die Art. 410 ff. StPO. Das Revisionsverfahren ist nach den Regeln der StPO durchzuführen (E. 1.3 und 1.5; Klarstellung der Rechtsprechung). Der Entscheid des Berufungsgerichts über das Vorliegen von Revisionsgründen unter gleichzeitiger Rückweisung der Sache an die von ihm bezeichnete Behörde zur neuen Behandlung und Beurteilung gemäss Art. 413 Abs. 2 lit. a StPO ist ein Zwischenentscheid im Sinne von Art. 93 Abs. 1 BGG (E. 2.3). Die nachträgliche Verwahrung in Durchbrechung der Rechtskraft des Strafurteils kann gestützt auf ein neues Gutachten nur sehr restriktiv angeordnet werden. Die Revision kommt ausschliesslich aufgrund von Tatsachen oder Beweismitteln in Betracht, die im Zeitpunkt der Verurteilung bereits bestanden haben, ohne dass das Gericht davon Kenntnis haben konnte (E. 3.1). Bildete die Anordnung der Verwahrung bereits Gegenstand des ursprünglichen Strafverfahrens, kann ein neues Gutachten, welches lediglich von den Einschätzungen und Schlussfolgerungen des früheren Gutachtens abweicht, in aller Regel keinen Revisionsgrund begründen (E. 3.2). Revision; Verwahrung; Urteil; Urteil; Recht; Nachträglich; Beschwerde; Sachen; Nachträgliche; Verfahren; Gericht; Vorinstanz; Obergericht; Anordnung; Tatsache; Entscheid; Tatsachen; Kantonale; Zwischenentscheid; Inkrafttreten; Bundesgericht; Gutachten; Voraussetzung; Bewilligungs; Voraussetzungen; Revisionsgr; Beweismittel; Bundesrechtlich; Rückweisung
    139 IV 277 (1B_407/2013)Art. 232 und 388 lit. b StPO; Haft nach Erlass des Berufungsurteils. Das Berufungsgericht muss sich im Urteil zur Frage der Haft aussprechen (E. 2.1-2.3). Die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts kann noch nachträglich über diese Frage entscheiden, gestützt auf Art. 232 StPO (E. 2.4). Sie kann zuvor vorsorgliche Massnahmen i.S.von Art. 388 lit. b StPO anordnen (E. 2.5). Détention; Appel; Procédure; D'appel; Prononcé; Motif; Jugement; été; Motifs; Maintien; Sûreté; Octobre; Arrêt; Instance; Près; être; Première; Décision; Cours; Mesure; Juridiction; Après; Recourant; Peine; Recours; Direction; Consid; Public; Tribunal; Appel

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    CN.2022.16Beschwerde; Beschwerdeführer; Entscheid; Kammer; Bundesgericht; Beschwerdekammer; Sicherheitshaft; Dringend; Dringende; Zwangsmassnahmen; Urteil; Angefochtene; Anklage; Tatverdacht; Bundesgerichts; Untersuchungshaft; Angefochtenen; Anordnung; Person; Bundesstrafgericht; Entscheide; Zwangsmassnahmengericht; Gericht; Beschwerdeverfahren; Sanktion; Bundesstrafgerichts; Vorinstanz; Erwartende
    BP.2020.99Verlängerung der Untersuchungshaft (Art. 227 i.V.m. Art. 222 StPO). Amtliche Verteidigung im Beschwerdeverfahren (Art. 132 Abs. 1 lit b StPO).Beschwerde; Beschwerdeführer; Untersuchung; Zeile; Beschwerdeführers; Untersuchungshaft; Entscheid; Unentgeltliche; Person; Rechtspflege; Zeilen; Zwangsmassnahmen; Beschwerdekammer; Verdacht; Hierzu; Österreich; Bundesstrafgericht; Bundesgericht; Verlängerung; Amtlich; Finanzielle; Schuldig; Bundesanwaltschaft; Gericht; Bancomat; Bundesstrafgerichts; Firma; Blaue; Bundesgerichts; Zwangsmassnahmengericht
    SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz