E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code civil suisse (CC)

Art. 383 CC de 2024

Art. 383 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 383 I. Conditions

1? L’institution ne peut restreindre la liberté de mouvement d’une personne incapable de discernement que si des mesures moins rigoureuses ont échoué ou apparaissent a priori insuffisantes et que cette restriction vise:

  • 1. ? prévenir un grave danger menaçant la vie ou l’intégrité corporelle de la personne concernée ou d’un tiers;
  • 2. ? faire cesser une grave perturbation de la vie communautaire.
  • 2? La personne concernée doit être informée au préalable de la nature de la mesure, de ses raisons, de sa durée probable, ainsi que du nom de la personne qui prendra soin d’elle durant cette période. Le cas d’urgence est réservé.

    3? La mesure doit être levée dès que possible; dans tous les cas, sa justification sera reconsidérée ? intervalles réguliers.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
    www.swissactiv.ch
    Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
    Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
    Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

    Art. 383 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPA210027Fürsorgerische Unterbringung / Einschränkung der BewegungsfreiheitSchwer; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Klinik; Unterbringung; Massnahme; Fürsorgerisch; Sorgerische; Fürsorgerische; Person; August; Massnahmen; Zustand; Vorinstanz; Betroffen; Betroffene; Behandlung; September; Fürsorgerischen; Bewegungsfreiheit; Störung; Medikamente; AaO; Einschränkung; Betroffenen; AaO; Einrichtung; Epileptische
    ZHPA190005Gerichtliche Beurteilung von bewegungseinschränkenden Massnahmen Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichtes o.V. des Bezirksgerichtes Winterthur vom 30. Januar 2019 (FF190005)Beschwerde; Beschwerdeführer; Klinik; Massnahme; Beschwerdeführers; Recht; Verhalten; Gutachter; Bewegungsfreiheit; Massnahmen; Sondersetting; Vorinstanz; Einschränken; Störung; Person; Einschränkung; Unentgeltliche; Gefahr; Einschränkende; Angeordnet; Bewegungseinschränkende; Ziffer; Isolation; Winterthur; Kenden; Aggressiv; Ordnete; Bewegungseinschränkenden; Prot

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGV-2018/20Entscheid Art. 10 Abs. 2 i.V.m. Art. 36 BV sowie Art. 310 ZGB (SR 210). Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Jugendheime, in denen Kinder und Jugendliche mit auffälligem Sozialverhalten und gefährdeter Entwicklung untergebracht werden, sehen im Heimreglement regelmässig pädagogisch-erzieherische und disziplinarische Massnahmen explizit vor; das entspricht ihrem Anstaltszweck. Mit der Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach Art. 310 Abs. 1 ZGB geht zudem notwendigerweise ein Übergang eines wesentlichen Teils der Erziehungskompetenz einher, weshalb die Institution die üblichen Erziehungsmassnahmen ergreifen darf. Die Kompetenz, das Verhalten der Jugendlichen erzieherisch und disziplinarisch zu beeinflussen, gehört geradezu zum Wesenskern eines Jugendheims und begründet erst seine Eignung zur Aufnahme von Jugendlichen, bei denen eine entsprechende Entwicklungsgefährdung vorliegt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung V, 1. April 2019, V-2018/20). Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Massnahme; Einschliessung; Disziplin; Verfügung; Disziplinarmassnahme; Jugendheim; Jugendliche; Entscheid; Disziplinarisch; Kanton; Gesetzlich; Grundlage; Platanenhof; Untergebracht; Gesetzliche; Disziplinarische; Interesse; Unentgeltliche; Über; Massnahmen; Einschränkung; Zivilrechtlich; Einschliessungsmassnahme; Häfelin/; Jugendlichen; Justiz
    AGAGVE 2013 16AGVE - Archiv 2013 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 86 [...] 16 Einschränkung der Bewegungsfreiheit Im Rahmen einer...Deführer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Gungsfreiheit; Bewegungsfreiheit; Massnahme; Person; Nenschutz; Erwachsenenschutz; Bringung; Urteil; Unterbringung; Einschränkung; Klinik; Schutz; Kommentar; Einschränken; Massnahmen; Isolation; Schwerdeführers; Wachsenenschutz; Verwaltungsgericht; Behandlung; Erwachsenenschutz; Abteilung; Setzung; Fürsorgerisch
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
    www.swissactiv.ch
    Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
    Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
    Neue Leute treffen und Unternehmungen machen
    SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz