Code de procédure pénale (CCP)
Art. 383 CCP de 2024
Art.? 383 Fourniture de sûretés
1? La direction de la procédure de l’autorité de recours peut astreindre la partie plaignante ? fournir des sûretés dans un délai déterminé pour couvrir les frais et indemnités éventuels. L’art. 136 est réservé.
2? Si les sûretés ne sont pas fournies dans le délai imparti, l’autorité de recours n’entre pas en matière sur le recours.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 383 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220487 | Versuchte schwere Körperverletzung | Privatkläger; Privatklägers; Berufung; Recht; Staat; Amtlich; Rechtsmittel; Staats; Privatklägerschaft; Kantons; Frist; Unentgeltlich; Beschuldigte; Verteidigung; Amtliche; Verfahren; Beschwerde; Unentgeltliche; Urteil; Berufungsverfahren; Verfahrens; Amtlichen; Präsidialverfügung; Entschädigung; Begründete; Voraussetzung; Bezahlen; Prozessführung; Sicherheitsleistung; Bundesgerichts |
ZH | UE210309 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Beschwerdeführer; Betreibung; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegner; Anzeige; Nötigung; Drohung; Bundesgericht; Urteil; Bundesgerichts; Nichtanhandnahme; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Sicherheit; Beschwerdeverfahren; Erpressung; Anzeige; Obergericht; Beschuldigten; Antrag; Entscheid; Rechtlich; Rechtsmissbräuchlich; Erwog; Hinweis; Rechtsmittel; Verfügung; Werden; Sicherheitsleistung |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2021.15 (AG.2021.518) | Erkennungsdienstliche Erfassung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Erkennungsdienstliche; Erfassung; Person; Werden; Staatsanwaltschaft; PDF-Akten; Fingerabdrücke; Wachmann; Delikt; Konkrete; Welche; Stellt; Januar; Befehl; Abnahme; Erkennungsdienstlichen; Einvernahme; Verfügung; Delikte; Begründung; Aufklärung; Vorgeworfen; Massnahme; August; Fotografie; Personen; Bundesgericht; Gestellt |
BS | BES.2020.187 (AG.2020.668) | Auslieferung und Video-Konfrontationseinvernahme | Beschwerde; Beschwerdeführer; Einvernahme; Staatsanwaltschaft; Werden; Auslieferung; Verfahren; Schweiz; Beschwerdeführers; Amtliche; Kosten; Konfrontation; Oktober; Verfahrens; Gericht; Verteidiger; Verfügung; Video-Konfrontation; Unentgeltliche; Audiovisuelle; Person; Möglich; September; Strafprozessordnung; Konfrontationseinvernahme; Lieber; Verteidigung; Amtlichen; Rechtspflege |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 IV 17 | Art. 105 Abs. 1 lit. f und Art. 383 Abs. 1 StPO; durch Verfahrenshandlungen beschwerte Dritte; Sicherheitsleistung im Rechtsmittelverfahren. Von einer Einziehung betroffene, selber nicht beschuldigte Personen nehmen am Strafverfahren als durch Verfahrenshandlungen beschwerte Dritte und damit als andere Verfahrensbeteiligte im Sinne von Art. 105 Abs. 1 lit. f StPO teil. Die Rechtsmittelinstanz darf von ihnen keine Sicherheitsleistung für allfällige Kosten und Entschädigungen verlangen. Art. 383 Abs. 1 StPO ist nicht analog anwendbar (E. 2). | Privatkläger; Beschwerde; Verfahren; Sicherheit; Urteil; Kaution; Schuldig; Privatklägerschaft; Person; Beschuldigte; Sicherheitsleistung; Rechtsmittel; Kautionen; Verfahrensbeteiligte; AA; Verpflichtet; Beschwerdeführer; Berufung; Dispositivziff; Obergericht; Vermögenswerte; Frist; Ersatz; Staat; Vorinstanz; Verfahren; Einziehung; Präsidialverfügung; Beantragten; Sinne |
143 IV 5 (6B_310/2016) | Art. 9 BV, Art. 3 Abs. 2 und Art. 91 Abs. 5 StPO; Einhaltung der Frist für eine Zahlung an eine Strafbehörde. Wird die Sicherheitsleistung bei einer Post- oder Banküberweisung nicht innert der angesetzten Frist der Strafbehörde gutgeschrieben, muss diese den Vorschusspflichtigen zum Nachweis auffordern, dass der Betrag am letzten Tag der Frist seinem Post- oder Bankkonto in der Schweiz belastet wurde (E. 2). | Beschwerde; Sicherheit; Frist; Beschwerdeführerin; Sicherheitsleistung; Vorinstanz; Schweiz; Nachweis; Postoder; Bankkonto; Behörde; Belastung; Betrag; Zahlung; Obergericht; Procédure; Rechtsmittel; MOREILLON/PAREIN-REYMOND; Erbringen; Verfahren; Konto; RIEDO; Verfügung; Rechtzeitigkeit; Hinweis; Pénale; Prozessordnung |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2023.77 | | Beschwerde; Beschwerdeführer; Püntener; Beschwerdekammer; Kostenvorschuss; Gericht; Rückzug; Kostenvorschusses; Gerichtsschreiber; Bundesanwaltschaft; Unbekannte; Gabriel; Rechtsanwalt; Gerichtsschreiberin; Tribunal; Verfahren; Rechtsmittel; Privatkläger; Bezahlung; Frist; Dass:; Beschwerdeführern; Zurückziehen; Ersuchte; Bundesverwaltungsrichter; Abgeschrieben; Erledigt; Beschwerdeverfahren; Höhe |
BB.2021.212 | | Beschwerde; Beschwerdekammer; Frist; Kostenvorschuss; Rechtsmittel; Beschwerdeführerin; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgericht; Tribunal; Bundesstrafgerichts; Kostenvorschusses; Nichtanhandnahme; Rechtsmittelinstanz; Schweiz; StBOG; Privatklägerschaft; Interesse; Dass:; Behörde; Penal; Leisten; Gerichtsgebühr; Gerichtsschreiber; Handelnd; Stephan; Federal; Leistung; Geleistet |