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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 383 CPP dal 2023

Art. 383 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 383 Cauzione

1 Chi dirige il procedimento in sede di giurisdizione di ricorso può, per le eventuali spese e indennit? , imporre all’accusatore privato di prestare cauzione entro un dato termine. È fatto salvo l’articolo 136.

2 Se la cauzione non è prestata entro il termine impartito, la giurisdizione di ricorso non entra nel merito.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 383 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220487Versuchte schwere KörperverletzungPrivatkläger; Privatklägers; Berufung; Recht; Staat; Amtlich; Rechtsmittel; Staats; Privatklägerschaft; Kantons; Frist; Unentgeltlich; Beschuldigte; Verteidigung; Amtliche; Verfahren; Beschwerde; Unentgeltliche; Urteil; Berufungsverfahren; Verfahrens; Amtlichen; Präsidialverfügung; Entschädigung; Begründete; Voraussetzung; Bezahlen; Prozessführung; Sicherheitsleistung; Bundesgerichts
ZHUE210309NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Betreibung; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegner; Anzeige; Nötigung; Drohung; Bundesgericht; Urteil; Bundesgerichts; Nichtanhandnahme; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Sicherheit; Beschwerdeverfahren; Erpressung; Anzeige; Obergericht; Beschuldigten; Antrag; Entscheid; Rechtlich; Rechtsmissbräuchlich; Erwog; Hinweis; Rechtsmittel; Verfügung; Werden; Sicherheitsleistung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2021.15 (AG.2021.518)Erkennungsdienstliche ErfassungBeschwerde; Beschwerdeführer; Erkennungsdienstliche; Erfassung; Person; Werden; Staatsanwaltschaft; PDF-Akten; Fingerabdrücke; Wachmann; Delikt; Konkrete; Welche; Stellt; Januar; Befehl; Abnahme; Erkennungsdienstlichen; Einvernahme; Verfügung; Delikte; Begründung; Aufklärung; Vorgeworfen; Massnahme; August; Fotografie; Personen; Bundesgericht; Gestellt
BSBES.2020.187 (AG.2020.668)Auslieferung und Video-Konfrontationseinvernahme Beschwerde; Beschwerdeführer; Einvernahme; Staatsanwaltschaft; Werden; Auslieferung; Verfahren; Schweiz; Beschwerdeführers; Amtliche; Kosten; Konfrontation; Oktober; Verfahrens; Gericht; Verteidiger; Verfügung; Video-Konfrontation; Unentgeltliche; Audiovisuelle; Person; Möglich; September; Strafprozessordnung; Konfrontationseinvernahme; Lieber; Verteidigung; Amtlichen; Rechtspflege
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 17Art. 105 Abs. 1 lit. f und Art. 383 Abs. 1 StPO; durch Verfahrenshandlungen beschwerte Dritte; Sicherheitsleistung im Rechtsmittelverfahren. Von einer Einziehung betroffene, selber nicht beschuldigte Personen nehmen am Strafverfahren als durch Verfahrenshandlungen beschwerte Dritte und damit als andere Verfahrensbeteiligte im Sinne von Art. 105 Abs. 1 lit. f StPO teil. Die Rechtsmittelinstanz darf von ihnen keine Sicherheitsleistung für allfällige Kosten und Entschädigungen verlangen. Art. 383 Abs. 1 StPO ist nicht analog anwendbar (E. 2). Privatkläger; Beschwerde; Verfahren; Sicherheit; Urteil; Kaution; Schuldig; Privatklägerschaft; Person; Beschuldigte; Sicherheitsleistung; Rechtsmittel; Kautionen; Verfahrensbeteiligte; AA; Verpflichtet; Beschwerdeführer; Berufung; Dispositivziff; Obergericht; Vermögenswerte; Frist; Ersatz; Staat; Vorinstanz; Verfahren; Einziehung; Präsidialverfügung; Beantragten; Sinne
143 IV 5 (6B_310/2016)Art. 9 BV, Art. 3 Abs. 2 und Art. 91 Abs. 5 StPO; Einhaltung der Frist für eine Zahlung an eine Strafbehörde. Wird die Sicherheitsleistung bei einer Post- oder Banküberweisung nicht innert der angesetzten Frist der Strafbehörde gutgeschrieben, muss diese den Vorschusspflichtigen zum Nachweis auffordern, dass der Betrag am letzten Tag der Frist seinem Post- oder Bankkonto in der Schweiz belastet wurde (E. 2). Beschwerde; Sicherheit; Frist; Beschwerdeführerin; Sicherheitsleistung; Vorinstanz; Schweiz; Nachweis; Postoder; Bankkonto; Behörde; Belastung; Betrag; Zahlung; Obergericht; Procédure; Rechtsmittel; MOREILLON/PAREIN-REYMOND; Erbringen; Verfahren; Konto; RIEDO; Verfügung; Rechtzeitigkeit; Hinweis; Pénale; Prozessordnung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2023.77Beschwerde; Beschwerdeführer; Püntener; Beschwerdekammer; Kostenvorschuss; Gericht; Rückzug; Kostenvorschusses; Gerichtsschreiber; Bundesanwaltschaft; Unbekannte; Gabriel; Rechtsanwalt; Gerichtsschreiberin; Tribunal; Verfahren; Rechtsmittel; Privatkläger; Bezahlung; Frist; Dass:; Beschwerdeführern; Zurückziehen; Ersuchte; Bundesverwaltungsrichter; Abgeschrieben; Erledigt; Beschwerdeverfahren; Höhe
BB.2021.212Beschwerde; Beschwerdekammer; Frist; Kostenvorschuss; Rechtsmittel; Beschwerdeführerin; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgericht; Tribunal; Bundesstrafgerichts; Kostenvorschusses; Nichtanhandnahme; Rechtsmittelinstanz; Schweiz; StBOG; Privatklägerschaft; Interesse; Dass:; Behörde; Penal; Leisten; Gerichtsgebühr; Gerichtsschreiber; Handelnd; Stephan; Federal; Leistung; Geleistet
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