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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 381SCC from 2023

Art. 381 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 381 1. Pardons Jurisdiction

The right to grant a pardon in relation to convictions based on this Code or any other federal act is exercised:

  • a. (1) by the Federal Assembly in cases in which the Criminal or Appeals Chamber of the Federal Criminal Court or an administrative authority of the Confederation has passed judgment;
  • b. by the pardons authority of the Canton in cases in which a cantonal authority has passed judgment.
  • (1) Amended by No II 2 of the FA of 17 March 2017 (Creation of an Appeals Chamber in the Federal Criminal Court), in force since 1 Jan. 2019 (AS 2017 5769; BBl 2013 7109, 2016 6199).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSSB.2018.74 (AG.2019.142)Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz (mit Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen)Berufung; Berufungsbeklagte; Schweiz; Drogen; Oktober; Berufungsbeklagten; Werden; Seiner; Amsterdam; Betäubungsmittel; Staatsanwaltschaft; Gefahren; Person; Belgien; Jahren; Ersten; Landes; Personen; Gemäss; Drogentransport; Worden; Freiheitsstrafe; Organisation; Heroin; Urteil; Gleich; Aussage; Kokain; Führt; Hierarchiestufe
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    117 IV 345Widerhandlungen gegen das Kriegsmaterialgesetz. Einziehung von Kriegsmaterial (Art. 20 KMG, Art. 58 Abs. 1 lit. b StGB). Verwendung eines allfälligen Verwertungserlöses. Der Nettoerlös aus der Verwertung von eingezogenem Kriegsmaterial ist an den von der Einziehung betroffenen Eigentümer auszubezahlen. Einziehung; Verwertung; Verwertungserlös; Recht; Zogene; Eigentümer; Kriegsmaterial; Verwertungserlöses; Bundes; Allfälliger; Täter; Massnahme; Zogenen; Pistolen; Obergericht; Obergerichts; Urteil; Standes; Bezahlung; Herauszugeben; Verwendet; Entscheid; Verhältnismässigkeit; Ehemaligen; Rechtlichen; Insoweit; Auffassung; Zurückzuerstatten; Stände
    101 IV 177Verbotener Nachrichtendienst. 1. Zuständigkeit. Einrichten und Betreiben eines verbotenen Nachrichtendienstes; Zweck des Verbotes. Mittäterschaft, fortgesetzte Delikte (Erw. I). 2. Militärischer Nachrichtendienst zum Nachteil fremder Staaten (Art. 301 Ziff. 1 Abs. 1 StGB) und der Schweiz (Art. 274 Ziff. 1 StGB); politischer Nachrichtendienst gegen die Schweiz und ihre Einwohner (Art. 272 StGB); wirtschaftlicher Nachrichtendienst, Verhältnis zwischen Art. 273 Abs. 1 und 2 StGB. Schwere Fälle verbotenen Nachrichtendienstes. Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, Verhältnis zwischen Art. 162 und 273 StGB (Erw. II/1-5). 3. Urkundendelikte (Art. 251-253 StGB), Wahlfälschungen (Art. 282 Ziff. 1 StGB) und Widerhandlungen gegen das TVG (Art. 42 Abs. 1 lit. a) und gegen das ANAG (Art. 23 Abs. 1), die zur Tarnung eines verbotenen Nachrichtendienstes oder bei dessen Betreiben begangen wurden (Erw. II/6 und 7). 4. Betrug (Art. 148 StGB): Unrechtmässige Bereicherung als unerwünschte Nebenfolge eines verbotenen Nachrichtendienstes (Erw. II/8)? 5. Strafzumessung (Art. 63 und 68 StGB). Anrechnung der Untersuchungshaft (Art. 69 StGB). Landesverweisung (Art. 55 StGB). Einziehung von Gegenständen (Art. 58 StGB) und Verfall von Zuwendungen (Art. 59 StGB), die zur Begehung strafbarer Handlungen bestimmt waren oder diese fördern sollten (Erw. III). Angeklagte; Angeklagten; Schweiz; Nachrichten; Zentrale; Nachrichtendienst; Bundes; Fortgesetzt; Militärisch; Militärische; Fortgesetzte; Gisela; Fortgesetzten; Nachrichtendienstes; Geheim; Auftrag; Politische; Sulzer; Staat; Firma; Bundesanwalt; Schweizer; Militärischen; Untersuchung; Agent; Angeblich; Staate; Fremde
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