E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Legge sul diritto d’autore (LDA)

Art. 38 LDA dal 2022

Art. 38 Legge sul diritto d’autore (LDA) drucken

Art. 38 Trasferimento dei diritti, esecuzione forzata e limiti della protezione

L’articolo 12 capoverso 1 e l’articolo 13 nonché i capitoli 4 e 5 del Titolo secondo si applicano per analogia ai diritti degli artisti interpreti, dei produttori di supporti audio o audiovisivi e degli organismi di diffusione.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 III 568 (4A_78/2007)Urheberrecht; Weitersenderecht der Sendeunternehmen (Art. 37 lit. a URG); Wahrnehmung des Verbotsrechts durch die Verwertungsgesellschaft (Art. 22 Abs. 1 URG); Gebot der Verwertung nach festen Regeln (Art. 45 Abs. 2 URG). Die Ausübung der Verbotsansprüche der Sendeunternehmen erfolgt gemäss Art. 38 URG in Verbindung mit Art. 22 Abs. 1 URG zwingend durch die Verwertungsgesellschaft (E. 4). Die Verwertungsgesellschaft muss die Verwertung nach festen Regeln besorgen, die im Bereich der Rechtswahrnehmung durch den anwendbaren Tarif festgelegt werden; ein Instruktionsrecht des Sendeunternehmens für den Einzelfall ist ausgeschlossen (E. 5). Beschwerde; Recht; Verwertung; Schweiz; Sendeunternehmen; Programm; Beschwerdeführerin; Verwertungsgesellschaft; Urheber; Rechte; Programme; Werke; Urheberrecht; Kabelnetz; Schutz; Tarif; Weitersendung; Rechteinhaber; Urheberrechts; Klage; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerinnen; Abkommen; Verbotsrecht; Leistungen; Individuell; Gesetzliche; Kabelnetze; Fürstentum; CBeebis

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-2346/2009UrheberrechtBeschwer; Beschwerde; Tarif; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Verwertung; Beschwerdeführerinnen; Sendung; Vorinstanz; Urheber; Beschwerdegegner; Sendungen; Beschwerdegegnerin; Urheberrecht; Wahrnehmbarmachen; Rechte; Partei; Verwertungsgesellschaft; Werke; Beschwerdegegnerinnen; Parteien; Verwertungsgesellschaften; Viewing; Public; Verfahren; Kollektiv; Schweiz
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz