Art. 370 CPP dal 2024

Art. 370 Nuova sentenza
1 Il giudice pronuncia una nuova sentenza. Questa può essere impugnata mediante i rimedi giuridici usuali.
2 Quando la nuova sentenza passa in giudicato, la sentenza contumaciale, i rimedi giuridici interposti e le decisioni gi emesse nella procedura di ricorso decadono.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Art. 370 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB130394 | gewerbsmässigen Diebstahl etc. | Privatkläger; Urteil; Beschuldigte; Privatklägerin; Sinne; Gericht; Delikt; Recht; Berufung; Staatsanwaltschaft; Beschuldigten; Diebstahl; Freiheitsstrafe; Betrag; Zusatzstrafe; Delikts; See/Oberland; Verfahren; Urteils; Untersuchung; Verteidigung; Zumessung; Vorinstanz; Täter; Sachbeschädigung; Geschädigte |
VD | Jug/2023/126 | ’appel; évrier; éfaut; Gisèle; Benoit; énale; ésidente; était; éposé; édéral; ésente; Gaëtan-Charles; Barraud; ’office; Lausanne; écision; Président; évenu; ésenté; éfenseur; Procureure; Strada; ’arrondissement; étier |
Dieser Artikel erzielt 14 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 IV 59 (6B_389/2019) | Art. 97 Abs. 3 StGB , Art. 366 ff. StPO ; Verfolgungsverjährung bei Aufhebung eines Abwesenheitsurteils. Ein Abwesenheitsurteil im Sinne von Art. 366 ff. StPO gilt nur unter der resolutiven Bedingung, dass zu einem späteren Zeitpunkt kein Gesuch um neue Beurteilung eingereicht und das Abwesenheitsurteil durch ein neues Urteil ersetzt wird, als erstinstanzliches Urteil gemäss Art. 97 Abs. 3 StGB . Ergeht in Gutheissung des Gesuchs um Neubeurteilung ein neues Urteil, fällt das Abwesenheitsurteil dahin. Die zwischen den beiden Urteilen verstrichene Zeit muss bei der Verfolgungsverjährung angerechnet werden (E. 3.4). | Urteil; Abwesenheit; Verjährung; Abwesenheitsurteil; Recht; Anklage; Recht; Verfolgungsverjährung; Anklagepunkt; Verfahren; Bezirksgericht; Entscheid; Verjährungsrecht; Sinne; Gesuch; Münchwilen; Hauptverhandlung; Taten; Neubeurteilung; Vermögens; Anklagepunkte; Verjährungsrechts; Verjährungsfrist; Person; Schweizerische; Kantons; Thurgau; Vermögenswerte; Anklagepunkten |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2020.48 | Bundes; Verfahren; Urteil; Gericht; VStrR; Verfügung; Filter; Recht; Verfahrens; Apos;; Stunden; Beschuldigte; Entscheid; Verjährung; Bundesstrafgericht; Verfahren; Verwaltung; Recht; Bundesstrafgerichts; Verletzung; Beschuldigten; Kammer; Meldepflicht; Akten; Schlussprotokoll; Urteile; Bundesgericht; Bescheid |