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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 366 CPP dal 2023

Art. 366 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 366 Capitolo 4: Procedura contumaciale

Sezione 1: Presupposti e svolgimento Presupposti

1 Se l’imputato regolarmente citato non si presenta al dibattimento di primo grado, il giudice fissa una nuova udienza e lo cita a comparire o ne dispone l’accompagnamento coattivo. Assume comunque le prove indifferibili.

2 Se l’imputato non si presenta al nuovo dibattimento o non può esservi tradotto, il dibattimento può iniziare in sua assenza. Il giudice può anche sospendere il procedimento.

3 Qualora l’imputato si sia posto egli stesso nella situazione di incapacit? dibattimentale oppure rifiuti di essere tradotto dal carcere al dibattimento, il giudice può svolgere immediatamente una procedura contumaciale.

4 La procedura contumaciale può essere svolta soltanto se:

  • a. nel procedimento in corso l’imputato ha avuto sufficienti opportunit? di esprimersi sui reati che gli sono contestati; e
  • b. la situazione probatoria consente la pronuncia di una sentenza anche in assenza dell’imputato.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 366 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB210226Mord etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; Recht; Urteil; Ische; Recht; Vorinstanz; Person; Sinne; Aussage; Mutter; Beweis; Gericht; Verfahren; Gutachten; Amtlich; Einvernahme; Berufung; Amtliche; Staatsanwalt; Verteidigung; Dossier; Essen; Staatsanwaltschaft; Hinweis; Verfahren; Opfer
    ZHSB210127Mehrfachen Diebstahl etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Landes; Landesverweisung; Gericht; Staat; Urteil; Schweiz; Verfahren; Freiheit; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Recht; Gericht; Freiheitsstrafe; Berufungsverhandlung; Entscheid; Bundes; Verteidigung; Bundesgericht; Prot; Vollzug; Bundesgerichts; Amtlich; Interesse; Amtliche; Flüchtling
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSSB.2019.45 (AG.2021.562)mehrfaches Vergehen nach Art. 19 Abs. 1 des BetmG und mehrfache Übertretung nach Art. 19a des BetmG sowie mehrfacher rechtswidriger AufenthaltSchuldig; Beschuldigte; Betäubungsmittel; Berufung; Beschuldigten; Anklage; Vorinstanz; Staatsanwaltschaft; Urteil; Mehrfache; Drogen; Verfahren; Kokain; Ergehen; Werden; Vergehen; Betäubungsmittelgesetz; Gemäss; Landes; Jedoch; Mehrfachen; Landesverweisung; Stellt; Haschisch; Welche; November; Anklageschrift; Verteidigung; Worden; Gericht
    BSSB.2020.96 (AG.2021.371)gewerbs- und bandenmässiger DiebstahlBerufung; Berufungsklägerin; Gemäss; Anklage; Werden; Urteil; Diebstahl; Anklageschrift; Schuldig; Schweiz; Verfahren; Gericht; Diebstahls; Landes; Februar; Hausfriedensbruch; Geldstrafe; Urteils; Produkte; Freiheit; Welche; Gesprochen; Freiheitsstrafe; Landesverweisung; Diebstähle; Zusammen; Täter; Staatsanwaltschaft; Schwester; Bereit
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    146 IV 59 (6B_389/2019) Art. 97 Abs. 3 StGB , Art. 366 ff. StPO ; Verfolgungsverjährung bei Aufhebung eines Abwesenheitsurteils. Ein Abwesenheitsurteil im Sinne von Art. 366 ff. StPO gilt nur unter der resolutiven Bedingung, dass zu einem späteren Zeitpunkt kein Gesuch um neue Beurteilung eingereicht und das Abwesenheitsurteil durch ein neues Urteil ersetzt wird, als erstinstanzliches Urteil gemäss Art. 97 Abs. 3 StGB . Ergeht in Gutheissung des Gesuchs um Neubeurteilung ein neues Urteil, fällt das Abwesenheitsurteil dahin. Die zwischen den beiden Urteilen verstrichene Zeit muss bei der Verfolgungsverjährung angerechnet werden (E. 3.4). Urteil; Abwesenheit; Verjährung; Abwesenheitsurteil; Anklage; Erstinstanzliche; Recht; Verfolgungsverjährung; Anklagepunkt; Beschwerde; Erstinstanzliches; Verfahren; Bezirksgericht; Verurteilte; Mehrfachen; Verjährungsrecht; Schuldig; Entscheid; Hauptverhandlung; Gesuch; Taten; Münchwilen; Vermögens; Beschwerdeführerin; Anklagepunkte; Neubeurteilung; Verjährungsrechts; Verjährungsfrist

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    CA.2019.27Unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen (Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG)

    Berufung (vollumfänglich) vom 29. Oktober 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2019.8 vom 9. Oktober 2019
    Berufung; Berufungsführer; Bundes; FINMA; Recht; Stell; Urteil; Verfahren; Berufungsführers; Bundesgericht; Rechtlich; Verfahren; Sachverhalt; Publikums; Rechtliche; Kammer; Vorinstanz; Verteidigung; BankV; Gericht; Publikumseinlage; Publikumseinlagen; Bundesstrafgericht; Verfahrens; Bundesgerichts; Zwang; Finanzmarkt; Bundesstrafgerichts; BankG
    CA.2019.17Qualifizierter wirtschaftlicher Nachrichtendienst, Geldwäscherei, Unerlaubter Munitionsbesitz
    Berufung (teilweise) vom 7. August 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2016.34 vom 21. Januar 2019
    Abwesenheitsurteil
    Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten;Verfahren; Urteil; Verfahren; Stiftung; Recht; Daten; Berufung; Täter; Deutsche; Beweis; Unden; Geldwäsche; Deutschen; Anklage; Wirtschaftlich; Person; Geldwäscherei; Bundes; Verfahrens; Ausführung; Indiz; Vorinstanz; Abteilung; Ausführungen; Stiftungen

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Maurer Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung StPO2014
    Maurer Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung2014
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