StGB Art. 362 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 362 StGB vom 2025

Art. 362 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 362 Mitteilung bei
Pornografie
(1)

Stellt eine Untersuchungsbehörde fest, dass pornografische Gegenstände (Art. 197 Abs. 4) in einem fremden Staate hergestellt oder von dort aus eingeführt worden sind, so informiert sie sofort die zur Bekämpfung der Pornografie eingesetzte Zentralstelle des Bundes.

(1) Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 des BB vom 27. Sept. 2013 (Lanzarote-Konvention), in Kraft seit 1. Juli 2014 (AS 2014 1159; BBl 2012 7571).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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