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Code de procédure civile (CPC)

Art. 360 CPC de 2023

Art. 360 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 360 Constitution du tribunal arbitral Nombre des arbitres

1 Les parties peuvent convenir librement du nombre d’arbitres. À défaut de convention, les arbitres sont au nombre de trois.

2 Lorsque les parties sont convenues d’un nombre pair d’arbitres, il est présumé qu’un arbitre supplémentaire doit être désigné en qualité de président.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 360 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEZK 2009 24Art. 14 LPG Passivlegitimation bei Veräusserung PachtobjektPacht; Recht; Eigentümer; Urteil; Landwirtschaftliche; Erwerber; Nichtigkeitsklage; Gesetzes; Parteiwechsel; Pachtvertrag; Appellationshof; Erstreckung; Vorinstanz; Pachtobjekt; Nichtig; Verfahren; Miete; LEUCH/MARBACH/KELLERHALS/STERCHI; Grundsatz; Mietrecht; Instanz; Eigentümerwechsel; Rechte; Berücksichtigen; Stipuliert; Nichtigkeitskläger; Streit; Veräusserung; Heilung
BEZK 2008 427Klares Recht ist nicht verletzt, wenn trotz Unpfändbarkeit einer AHV-Rente die Ausgleichskasse angewiesen wird, die AHV-Rente direkt dem Unterhaltsberechtigten auszubezahlenRecht; Gesuch; Schuldneranweisung; Kommentar; SchKG; Nichtigkeitsklage; Kommentar; Entscheid; Gesuchsgegner; AHV-Rente; Frist; Urteils; Kanton; Leuch/Marbach/Kellerhals/Sterchi; Anweisung; Existenzminimum; Griffen; Ausgleichskasse; Rechtsmittel; Renten; Berner; Oberrichter; Gericht; Bern; Berechnung; Unpfändbarkeit; Angewiesen; Zivilgesetzbuch; übergeben; Schweizerischen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG180005Ernennung eines SchiedsrichtersGesuch; Gesuchsgegner; Gericht; Partei; Recht; Schiedsvereinbarung; Ernennung; Parteien; Schiedsgericht; Unterzeichnet; Gültig; Prüfung; Parteischiedsrichter; Rechtsanwalt; Verfahren; Verwaltungskommission; Gesuchsgegners; Entscheid; Schiedsrichter; Summarisch; Unterzeichnete; Schiedsgerichts; Gültige; Vereinbarung; Gericht; Ernennen; Summarische
ZHPG170002Ablehnung des Sekretariats des SchiedsgerichtsSchiedsgericht; Gesuch; Schiedsgerichts; Gesuchsgegner; Statuten; Partei; Recht; Schiedsrichter; Gesuchsgegners; Ablehnung; Schiedsgerichtswesen; Parteien; Verfahren; Verein; Verantwortliche; Gericht; Obergericht; Aufgabe; FINMA; Sekretär; Vorstand; Bundes; Aufgaben; Liste; Verantwortlichen; Unabhängigkeit; Entscheid
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 I 45Art. 36 lit. f KSG. Willkür als Nichtigkeitsgrund, weil der Schiedsspruch auf offensichtlich aktenwidrigen Feststellungen beruht (E. 3). Beschwerde; Beweis; Schiedsgericht; Beweiswürdigung; Willkürlich; Beschwerdeführer; Feststellung; Willkürliche; Obergericht; Annahme; Aktenwidrig; Akten; Tatsächliche; Schiedsgerichts; Aktenwidrige; Rüge; Recht; Nichtigkeitsgr; Feststellungen; Nichtigkeitsbeschwerde; Willkür; Auslegung; Baurechts; Verletzung; Erwägung; Tatsache; Erwägungen; Baurechtsvertrag; Augenschein
119 Ia 421Schiedsgerichtsbarkeit; Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde; Letztinstanzlichkeit (Art. 4 BV, Art. 86 OG, Art. 179 Abs. 2 und 3 IPRG). Das IPRG untersagt dem kantonalen Recht nicht, einen Instanzenzug für Entscheide des staatlichen Richters über die Bestellung eines Schiedsgerichts gemäss Art. 179 Abs. 2 und 3 IPRG vorzusehen.
Beschwerde; Entscheid; Schiedsgerichts; Recht; Verletzung; Nichtigkeitsklage; Schiedsgerichtsbarkeit; Rechtsmittel; Richter; Gerichtspräsident; Rüge; Beschwerdeführerin; Angefochten; Staatsrechtliche; Einzelschiedsrichter; Bundesgericht; Entscheide; Ablehnung; VISCHER; Kantonale; Gesuch; Entscheidung; Ordentlichen; Angefochtenen; Letztinstanzlich; Summarische; Urteil; LEUCH; Gerügt; Ablehnungsentscheid
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