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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 355d StGB vom 2023

Art. 355d Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 355d 5ter. … (1)

(1) Eingefügt durch Art. 3 Ziff. 4 des BB vom 17. Dez. 2004 über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin (AS 2008 447 2179; BBl 2004 5965). Aufgehoben durch Anhang 2 Ziff. II des BG vom 13. Juni 2008 über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes, mit Wirkung seit 5. Dez. 2008 (AS 2008 4989; BBl 2006 5061).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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