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Code de procédure civile (CPC)

Art. 354 CPC de 2023

Art. 354 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 354 Objet de la convention d’arbitrage

L’arbitrage peut avoir pour objet toute prétention qui relève de la libre disposition des parties.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 354 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG140002Mietzinsanfechtung Berufung gegen ein Urteil des Mietgerichtes des Bezirksgerichtes Meilen vom 4. Februar 2014 (MA1300001)Mietzins; Vorinstanz; Partei; Beklagten; Parteien; Recht; Berufung; Schiedsgutachter; Gutachten; Luxus; Schiedsgutachten; Mietzinse; Mietobjekt; Liegenschaft; Miete; Verhält; Gericht; Entscheid; Luxuscharakter; Vergleich; Gutachter; Wohnräume; Zimmer; Garage; Luxuriös; Wende; Schiedsgericht; Person; Element
SZZK1 2017 48Forderung aus Arbeitsvertrag (Zuständigkeit, Schiedsklausel)Berufung; Recht; Partei; Arbeit; Parteien; Schiedsvereinbarung; Schweiz; Berufungsführer; Arbeitsvertrag; Schiedsgericht; Gericht; Verfügung; Vertrags; Schweizer; Schiedsklausel; Zuständigkeit; Internationale; Arbeitsvertrags; Auslegung; Kommentar; Schiedsgerichts; Berufungsverfahren; Verfahren; Wortlaut; Bundesgericht; Angefochtene; International; Anspruch

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG180008Ernennung eines SchiedsrichtersGesuch; Partei; Schiedsrichter; Gesuchsgegnerin; Parteien; Ernennung; Schiedsgericht; Uster; Schlichtungsbehörde; Gericht; Obergericht; Pacht; Eingabe; UP/URV; Verwaltungskommission; Frist; Kantons; Schlichter; Zuständig; Miete; Schiedsrichters; Staatliche; Obergerichts; Verfahren; Schiedsvereinbarung; ISv; Schiedsgerichts; Wiedererwägung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 201Art. 189 Abs. 3 lit. a und Art. 361 Abs. 4 ZPO; Zulässigkeit von Schiedsgutachten. Bei der Miete und Pacht von Wohnräumen ist es nicht zulässig, bestimmte Fragen im Streitfall an einen privaten Dritten als Schiedsgutachter zu delegieren (E. 3 und 4). Miete; Schiedsgutachten; Parteien; Wohnräumen; Mietzins; Pacht; Zivilprozessordnung; Schiedsgericht;Streit; Gericht; Recht; Mieter; Zivilprozessordnung; Vereinbarung; Schlichtungsbehörde; Schiedsfähigkeit; Schiedsrichter; Vorinstanz; Schiedsgerichts; Angelegenheiten; Urteil; Streitigkeiten; Beschwerde; Treffe
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