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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Art. 350 LEF dal 2023

Art. 350 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 350 (1)

(1) Abrogato dal n. I della LF del 21 giu. 2013, con effetto dal 1° gen. 2014 (RU 2013 4111; FF 2010 5667).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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