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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 344 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 344 Deposiziun d’ina decleranza da voluntad

1 Sche la decisiun pretenda ch’ina decleranza da voluntad vegnia fatga, vegn la decleranza remplazzada tras la decisiun executabla.

2 Sche la decleranza pertutga in register public sco il register funsil ed il register da commerzi, dat la dretgira sentenzianta las instrucziuns necessarias a la persuna che maina il register.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 344 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB220025ForderungAktie; Aktien; Klagten; Beklagten; Teien; Vorinstanz; Vertrag; Vereinbarung; Trags; Kaufrecht; -Aktie; -Aktien; Namenaktien; Läge; Partei; Vertrags; Berufung; Parteien; Erwerb; Verpflichten; Verpflichten; Über; Eigentum; Recht; Verkauf; Aktionär; Kaufrechts; Erwerbs; Vertragspartei
ZHHE220042Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchsgegnerin; Grundstück; Massnahme; Grundbuch; Partei; Ziffer; Zahlung; Massnahmen; Vorsorglich; Vorsorgliche; Kaufvertrag; Vertrag; Gericht; Verfügung; Parteien; Leistung; Streit; Glaubhaft; Eigentums; Hauptsache; Streitwert; Recht; Grundstücks; Eigentumsübertragung; Kaufpreis; Grundbuchamt; Positiv; Vorsorglichen; Hotel
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB130006Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Meilen vom 6. März 2013 (BA120010-G)Grundbuch; Beschwerde; Grundbuchamt; Grundbuchanmeldung; Urteil; Beschwerdeführer; Recht; Anmeldung; Verfügung; Bundesgericht; Eintrag; Eintragung; Bedingung; Vorinstanz; Zahlung; Aufsicht; Leistungs; Einzelgericht; Gestaltungsurteil; Aufsichts; Grundbuchverwalter; Zahlungsversprechen; Schmid; Nachweis; Jürg; übertragung; Gungsrecht; Urteils; Bedingte; Entscheid
BSZK.2019.3 (AG.2020.65)FirmaBeklagte; Klägerin; Klägerinnen; Handel; Handels; Firmen; Beklagten; Handelsregister; Rechts; Gemäss; Verwechslung; Werden; Partei; Verwechslungsgefahr; Gericht; Basel-Stadt; Gebrauch; Stellen; Schweiz; Kanton; Stellt; Parteien; Tätig; Gestellt; Kantons; Androhung; Zuständig; Lassen; Bundesgericht; Insbesondere
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
99 Ia 26Art. 4 BV (Willkür, Rechtsverweigerung); kant. Prozessrecht. Nichtigkeitsklage und Appellation nach bernischer ZPO. Verhältnis der beiden Rechtsmittel zueinander. Bedeutung von Art. 337 ZPO, der besagt, dass die Einlegung eines andern Rechtsmittels ausgeschlossen ist, solange die Appellation offensteht. Appellation; Nichtigkeitsklage; Recht; Entscheid; Appellationshof; Rechtsmittel; Beschwerde; Gültig; Appellationsfrist; Urteil; Verfahren; Beschwerdeführer; LEUCH; Gültige; Angefochtene; LEUCH; Verspätet; Scheidung; Appellable; Kanton; Urteils; Wiedereinsetzung; Frist; Erhoben; Angefochtenen; Baudraz; Rüge; Ungültig; Wiedereinsetzungsgesuch

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
KRAMER, FRIEDMANN Kommentar ZPO, Zürich2010
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