Code de procédure civile (CPC)
Art. 344 CPC de 2023
Art. 344 Déclaration de volonté
1 Lorsque la condamnation porte sur une déclaration de volonté, la décision tient lieu de déclaration dès qu’elle devient exécutoire.
2 Lorsque la déclaration concerne une inscription dans un registre public, tel que le registre foncier ou le registre du commerce, le tribunal qui a rendu la décision donne les instructions nécessaires ? la personne chargée de tenir le registre.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 344 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB220025 | Forderung | Aktie; Aktien; Klagten; Beklagten; Teien; Vorinstanz; Vertrag; Vereinbarung; Trags; Kaufrecht; -Aktie; -Aktien; Namenaktien; Läge; Partei; Vertrags; Berufung; Parteien; Erwerb; Verpflichten; Verpflichten; Über; Eigentum; Recht; Verkauf; Aktionär; Kaufrechts; Erwerbs; Vertragspartei |
ZH | HE220042 | Vorsorgliche Massnahmen | Gesuch; Gesuchsgegnerin; Grundstück; Massnahme; Grundbuch; Partei; Ziffer; Zahlung; Massnahmen; Vorsorglich; Vorsorgliche; Kaufvertrag; Vertrag; Gericht; Verfügung; Parteien; Leistung; Streit; Glaubhaft; Eigentums; Hauptsache; Streitwert; Recht; Grundstücks; Eigentumsübertragung; Kaufpreis; Grundbuchamt; Positiv; Vorsorglichen; Hotel |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB130006 | Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Meilen vom 6. März 2013 (BA120010-G) | Grundbuch; Beschwerde; Grundbuchamt; Grundbuchanmeldung; Urteil; Beschwerdeführer; Recht; Anmeldung; Verfügung; Bundesgericht; Eintrag; Eintragung; Bedingung; Vorinstanz; Zahlung; Aufsicht; Leistungs; Einzelgericht; Gestaltungsurteil; Aufsichts; Grundbuchverwalter; Zahlungsversprechen; Schmid; Nachweis; Jürg; übertragung; Gungsrecht; Urteils; Bedingte; Entscheid |
BS | ZK.2019.3 (AG.2020.65) | Firma | Beklagte; Klägerin; Klägerinnen; Handel; Handels; Firmen; Beklagten; Handelsregister; Rechts; Gemäss; Verwechslung; Werden; Partei; Verwechslungsgefahr; Gericht; Basel-Stadt; Gebrauch; Stellen; Schweiz; Kanton; Stellt; Parteien; Tätig; Gestellt; Kantons; Androhung; Zuständig; Lassen; Bundesgericht; Insbesondere |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
99 Ia 26 | Art. 4 BV (Willkür, Rechtsverweigerung); kant. Prozessrecht. Nichtigkeitsklage und Appellation nach bernischer ZPO. Verhältnis der beiden Rechtsmittel zueinander. Bedeutung von Art. 337 ZPO, der besagt, dass die Einlegung eines andern Rechtsmittels ausgeschlossen ist, solange die Appellation offensteht. | Appellation; Nichtigkeitsklage; Recht; Entscheid; Appellationshof; Rechtsmittel; Beschwerde; Gültig; Appellationsfrist; Urteil; Verfahren; Beschwerdeführer; LEUCH; Gültige; Angefochtene; LEUCH; Verspätet; Scheidung; Appellable; Kanton; Urteils; Wiedereinsetzung; Frist; Erhoben; Angefochtenen; Baudraz; Rüge; Ungültig; Wiedereinsetzungsgesuch |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
KRAMER, FRIEDMANN | Kommentar ZPO, Zürich | 2010 |