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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 340a OR de 2023

Art. 340a Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 340a 2. Limitations

1 La prohibition doit être limitée convenablement quant au lieu, au temps et au genre d’affaires, de façon ? ne pas compromettre l’avenir économique du travailleur contrairement ? l’équité; elle ne peut excéder trois ans qu’en cas de circonstances particulières.

2 Le juge peut réduire selon sa libre appréciation une prohibition excessive, en tenant compte de toutes les circonstances; il aura égard, d’une manière équitable, ? une éventuelle contre-prestation de l’employeur.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 340a Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220039Vorsorgliche Massnahmen / Konkurrenzverbot aus Arbeitsvertrag usw.Berufung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Konkur; Konkurrenz; Arbeit; Konkurrenzverbot; Berufungsbeklagten; Kunden; Vorinstanz; Bezirk; Brandschutz; Berufungsklägers; Kündigung; Entscheid; Kanton; Verbot; Partei; Parteien; Arbeitnehmer; Gründete; Gesuch; Begründe; Arbeitsverhältnis; Bezirke; Gebiet; Begründet; Vorsorglich; Konkurrenzverbotes
ZHLA190014Arbeitsrechtliche ForderungKonkurrenz; Konkurrenzverbot; Partei; Entschädigung; Vorinstanz; Parteien; Berufung; Vertrag; Konkurrenzverbots; Arbeitsverhältnis; Vertrags; Beklagten; Karenzentschädigung; Arbeitsverhältnisses; Recht; Klägers; Kündigung; Arbeitnehmer; Beendigung; Arbeitsvertrag; Vereinbart; Klage; Arbeitgeber; Entscheid; Anschlussberufung; Konkurrenzentschädigung; Wirksam; Bonus; Erhalte; Urteil
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRU 2022 18Rückerstattung Ausbildungskosten
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