E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 340 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 340 (1) Mesiras da segirezza

La dretgira d’execuziun po ordinar mesiras da segirezza, en cas da basegn senza tadlar ordavant la cuntrapartida.

(1) Versiun tenor l’art. 3 cifra 1 dal COF dals 11 da dec. 2009 (approvaziun e realisaziun da la Cunvegna da Lugano), en vigur dapi il 1. da schan. 2011 (AS 2010 5601; BBl 2009 1777).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 340 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRV220006Vollstreckung (Schutzschrift, unentgeltliche Rechtspflege, Kostenfolgen)Recht; Schutzschrift; Unentgeltliche; Beschwerde; Rechtspflege; Verfahren; Gesuch; Partei; Schutzschriftverfahren; Vorinstanz; Tochter; Beschwerdeverfahren; Gesuchs; Parteien; Anspruch; Entscheid; Gericht; Massnahme; Aussichtslos; Gesuchsgegner; Rechtsmittel; Superprovisorische; Unentgeltlichen; Vollstreckung; Urteil; Anträge; Abgewiesen; Bundesgericht; Hintergr; Abzuweisen
ZHPS160103ArresteinspracheBeschwerde; Arrest; Beschwerdeführer; Rerinnen; Beschwerdeführerinnen; Entscheid; Recht; Arrests; LugÜ; Sicherung; Arrestschuldner; Vermögens; Griechische; Genswerte; Vorinstanz; Treuhand; Vermögenswerte; Beschwerdegegnerin; Nachfolgend; Sicherungsmassnahme; Massnahme; Glaubhaft; Foundation; Schweiz; Konto; Urteil

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2019.74 (AG.2020.228)Vollstreckungsgesuch (BGer 4A_287/2020 vom 24. März 2021)Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Edition; Editionsurteil; Vollstreckung; Gutheissung; Rechts; Mögen; Vermögen; Werde; Worden; Appellation; Beschwerde; Rechtsbegehren; Sicherheit; Erwägung; Geschäftsbeziehung; Werden; Gemäss; Editionsurteils; Berechnung; Vollstreckungsgesuch; Aufstellung; Entscheid; Erwägungen; Welche; AaO; Appellationsgericht
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 693 (5A_899/2016)Art. 47 Abs. 2 LugÜ, Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG; Sicherungsmassnahme nach Vollstreckbarerklärung einer in Griechenland erlassenen Beschlagnahme von Vermögenswerten. Die konservative Beschlagnahme nach griechischem Zivilprozessrecht gibt nach der Vollstreckbarerklärung die Befugnis, als Sicherungsmassnahme den Arrest gemäss Art. 271 ff. SchKG zu verlangen (E. 3). Arrest; LugÜ; Recht; Sicherung; Beschwerde; Sicherungsmassnahme; Beschwerdeführerin; Vollstreckbar; Griechische; Order; Rechtsschutz; SchKG; Beschlagnahme; Urteil; Entscheid; Obergericht; Massnahme; Arrestbefehl; Erklärte; Rechtsschutzentscheid; Vermögens; Ausländische; Forderung; Konservative; Griechischen; Vermögenswert; Athen; Massnahmen; Vermögenswerte
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz