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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 340 CPC dal 2023

Art. 340 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 340 (1) Provvedimenti conservativi

Il giudice dell’esecuzione può ordinare provvedimenti conservativi, se necessario anche senza sentire preventivamente la controparte.

(1) Nuovo testo giusta l’art. 3 n. 1 del DF dell’11 dic. 2009 (approvazione ed esecuzione della Conv. di Lugano), in vigore dal 1° gen. 2011 (RU 2010 5601; FF 2009 1435).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 340 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRV220006Vollstreckung (Schutzschrift, unentgeltliche Rechtspflege, Kostenfolgen)Recht; Schutzschrift; Unentgeltliche; Beschwerde; Rechtspflege; Verfahren; Gesuch; Partei; Schutzschriftverfahren; Vorinstanz; Tochter; Beschwerdeverfahren; Gesuchs; Parteien; Anspruch; Entscheid; Gericht; Massnahme; Aussichtslos; Gesuchsgegner; Rechtsmittel; Superprovisorische; Unentgeltlichen; Vollstreckung; Urteil; Anträge; Abgewiesen; Bundesgericht; Hintergr; Abzuweisen
ZHPS160103ArresteinspracheBeschwerde; Arrest; Beschwerdeführer; Rerinnen; Beschwerdeführerinnen; Entscheid; Recht; Arrests; LugÜ; Sicherung; Arrestschuldner; Vermögens; Griechische; Genswerte; Vorinstanz; Treuhand; Vermögenswerte; Beschwerdegegnerin; Nachfolgend; Sicherungsmassnahme; Massnahme; Glaubhaft; Foundation; Schweiz; Konto; Urteil

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2019.74 (AG.2020.228)Vollstreckungsgesuch (BGer 4A_287/2020 vom 24. März 2021)Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Edition; Editionsurteil; Vollstreckung; Gutheissung; Rechts; Mögen; Vermögen; Werde; Worden; Appellation; Beschwerde; Rechtsbegehren; Sicherheit; Erwägung; Geschäftsbeziehung; Werden; Gemäss; Editionsurteils; Berechnung; Vollstreckungsgesuch; Aufstellung; Entscheid; Erwägungen; Welche; AaO; Appellationsgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 693 (5A_899/2016)Art. 47 Abs. 2 LugÜ, Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG; Sicherungsmassnahme nach Vollstreckbarerklärung einer in Griechenland erlassenen Beschlagnahme von Vermögenswerten. Die konservative Beschlagnahme nach griechischem Zivilprozessrecht gibt nach der Vollstreckbarerklärung die Befugnis, als Sicherungsmassnahme den Arrest gemäss Art. 271 ff. SchKG zu verlangen (E. 3). Arrest; LugÜ; Recht; Sicherung; Beschwerde; Sicherungsmassnahme; Beschwerdeführerin; Vollstreckbar; Griechische; Order; Rechtsschutz; SchKG; Beschlagnahme; Urteil; Entscheid; Obergericht; Massnahme; Arrestbefehl; Erklärte; Rechtsschutzentscheid; Vermögens; Ausländische; Forderung; Konservative; Griechischen; Vermögenswert; Athen; Massnahmen; Vermögenswerte
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