Art. 340SCC from 2023
Art. 340 a. In general
1 The affairs of the joint ownership in undivided shares are regulated by all the co-owners acting collectively.
2 Each co-owner may take ordinary administrative actions on his own initiative.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
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