Art. 34 VAT from 2024

Art. 34 Calculation, Constitution and Prescription of the Tax Claim
1 The tax is levied by tax period.
2 The tax period is the calendar year.
3 The FTA shall permit the taxable person on request to use the business year as the tax period. (1)
(1) Not yet in effect.Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
140 II 80 | Art. 1 Abs. 3 lit. c, Art. 6 und 81 Abs. 1 MWSTG; Rechtsweg bei Streitigkeiten über die Überwälzung der Mehrwertsteuer im privatrechtlichen und im öffentlich-rechtlichen Verhältnis (hier: Beleihung). Erfolgen die steuerbaren Leistungen auf Grundlage eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses, richtet sich die Überwälzung der Steuer nach den privatautonomen Vereinbarungen. Bei Streitigkeiten ist Zivilklage vor der Ziviljustiz zu erheben (E. 2.4). Beruhen die steuerbaren Leistungen auf öffentlichem Recht, richtet sich entgegen dem Wortlaut von Art. 6 MWSTG auch die Überwälzung nach dem öffentlichen Recht. Das Rechtsverhältnis zwischen der Billag AG und den Gebührenpflichtigen ist öffentlich-rechtlicher Natur. Streitigkeiten bei der Überwälzung der etwaigen Mehrwertsteuer auf der Empfangsgebühr sind verfügungsweise zu regeln (E. 2.5). | Mehrwertsteuer; MWSTG; Steuer; Billag; Leistung; Recht; Verfügung; Urteil; Überwälzung; öffentlich-rechtliche; öffentlich-rechtlichen; Gebühr; BAKOM; Gebühren; Rechtsverhältnis; Streit; Vorinstanz; Eidgenössische; Leistungen; Wortlaut; Person; Erhebung; Rechtsverhältnisses; Ziviljustiz; Empfangsgebühr; Streitig; Leistungsverhältnis; Leistung |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-6527/2019 | Mehrwertsteuer | Steuer; Steuerperiode; Verjährung; Forderung; MWSTG; Recht; Steuerforderung; Einsprache; Kontrolle; Sachverhalt; Mehrwertsteuer; Urteil; Einspracheentscheid; Festsetzung; Vorinstanz; Steuerperioden; Verjährungsfrist; Verfahren; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Einschätzungsmitteilung; Festsetzungsverjährung; Verfahrens; Steuerpflichtigen; Entgelt; Erwägung; BVGer; Person |
A-6511/2019 | Mehrwertsteuer | Steuer; Steuerperiode; Verjährung; MWSTG; Recht; Kontrolle; Steuerforderung; Einsprache; Mehrwertsteuer; Sachverhalt; Urteil; Festsetzung; Verfügung; Verjährungsfrist; Vorinstanz; Einspracheentscheid; Steuerperioden; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Einschätzungsmitteilung; Entgelt; Festsetzungsverjährung; Steuerpflichtigen; Person; Ankündigung; Verfahrens; Frist; Gericht |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2013.12 | Auslieferung an Deutschland. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG). | Steuer; Auslieferung; Recht; MWSTG; Steuerhinterziehung; Apos;; Sachverhalt; Rechtshilfe; Tatbestand; Justiz; Barkeit; Entscheid; Deutschland; Schweiz; Mehrwertsteuer; Täter; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Justizministerium; Bundesstrafgerichts; Staates; Auslieferungsunterlagen; Abrechnung; Baden; Württemberg |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Geiger, Schluckebier | Kommentar zum Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer [nachfolgend: MWSTG-Kommentar ] | 2019 |