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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 339a OR dal 2023

Art. 339a Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 339a 2. Restituzione

1 Alla fine del rapporto di lavoro, ciascuna parte deve restituire tutto quanto durante detto rapporto le è stato affidato dall’altra o ha ricevuto da terzi per conto dell’altra.

2 Il lavoratore è segnatamente tenuto a restituire i veicoli e le licenze di circolazione, come anche le anticipazioni sullo stipendio e sulle spese, in quanto superano l’importo dei suoi crediti.

3 Sono riservati i diritti di ritenzione dei contraenti.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 339a Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPP170011ForderungBeschwerde; Recht; Vorinstanz; Beklagten; Vertrag; Fahrzeug; Partei; Vorinstanzliche; Parteien; Betreibung; Vorinstanzlichen; Verfahren; Entscheid; Gültig; Beschwerdeverfahren; Kreditfahrt; Bestritt; Kreditfahrten; Gericht; Wonach; Klage; Bestritten; Bezahle; Erwägung; Beweis
ZHSB140021versuchte NötigungSchuldig; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Staat; Staatsanwalt; Geldstrafe; Staatsanwaltschaft; Privatkläger; Vorinstanz; Gericht; Tagessätze; Urteil; Berufung; Amtlich; Verteidigung; Probezeit; Amtliche; Nötigung; Täter; Befehl; Vollzug; Zürich-Sihl; Anschlussberufung; Tagessätzen; Positiv; Arbeit
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGK 2016/5Entscheid Personalrecht, Forderung aus Arbeitsverhältnis (fristlose Kündigung), Arbeit; Recht; Kündigung; Hinweis; Lehrperson; Beklagten; Hinweisen;Lehrpersonen; PersG; Verbindung; Klägers; Recht; Person; Fristlos; Verfahren; Fristlose; Wichtigen; Klage; VerwG; Arbeitsverhältnis; VerwGE; Rechtlich; Gründen; Rudolph; Entschädigung; Arbeitsunfähigkeit; Hinweisen
AGAGVE 2005 112III. Weiterbildung112 Weiterbildung. Rückzahlungsklausel.- Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rückzahlungsklausel. DieKündigung durch den Arbeitgeber infolge dauernder unverschuldeterArbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers steht in concreto der Anwendung der Rückerstattungsklausel nicht entgegen... Bildung; Weiterbildung; Rückerstattung; Pflicht; Kündigung; Arbeitgeber; Beitnehmer; Arbeitnehmer; Klausel; Rückzahlung; Personal; Stadt; Auflösung; Stattungsklausel; Tungspflicht; Dauernde; Rückerstattungspflicht; Bezug; Klägers; Rehbinder; Beklagten; Tungen; Vertreten; Krankheit; Wendung; Rückerstattungsklausel; Dienst; Kommentar; Stadtrat; Regel
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-7021/2014Auflösung des ArbeitsverhältnissesBeschwerde; Arbeit; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Bundes; Recht; Urteil; Bundesverwaltung; Ichen; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Schwerdegegnerin; Beschwerdegegnerin; Arbeitszeugnis; Vorinstanz; Arbeitsverhältnis; Bundesverwaltungsgerichts; Rechtsbegehren; Partei; Beschwerdeführers; Verfügung; Arbeitsverhältnisse; Frist; Bundesgericht; Urteile; Angefochten; Parteien; Streit; Entscheid
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