Art. 335 CPS dal 2024

Art. 335 Leggi cantonali
1 Ai Cantoni rimane riservata la legislazione sulle contravvenzioni di polizia, che non sono regolate dalla legislazione federale.
2 Essi possono comminare sanzioni per le violazioni delle disposizioni cantonali in materia di amministrazione e di procedura.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Art. 335 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230251 | Vorsätzliche Tierquälerei etc. | Beschuldigte; Hunde; Beschuldigten; Fuchs; Dossier; Übertretung; Richt; Vorinstanz; Zeuge; TSchG; Aussage; Recht; Aussagen; Zeugen; Berufung; Busse; Zeugin; Anklage; Hundegesetz; Tierquälerei; Hundegesetzes; Urteil; Fuchses; Geldstrafe; Hundes; Verbindung; Angriff; Jagdgesetz |
SZ | BEK 2022 76 | mehrfache vorsätzliche Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz (zweiter Rechtsgang) | Beschuldigte; Verfügung; Bundes; Urteil; TSchG; Lebenspartnerin; Recht; Beschuldigten; Bundesgericht; Hauses; Recht; Berufung; Erwägung; U-act; Rechtsgang; Wohnung; Staatsanwaltschaft; Abteilung; Busse; Beurteilung; Anklage; Rückweisung; Verbot; Widerhandlung; Laboratorium; Vorinstanz |
Dieser Artikel erzielt 5 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
138 IV 13 (6B_345/2011) | Grobe Verletzung von Sitte und Anstand in der Öffentlichkeit (Art. 19 des Strafrechts des Kantons Appenzell A.Rh.), "Nacktwandern"; Gesetzgebungskompetenz der Kantone auf dem Gebiet des Übertretungsstrafrechts (Art. 335 Abs. 1 StGB); Bestimmtheitsgebot (Art. 1 StGB); persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV); Verbotsirrtum (Art. 21 StGB); Strafbefreiung wegen fehlenden Strafbedürfnisses (Art. 52 StGB). Die Kantone sind gestützt auf Art. 335 Abs. 1 StGB befugt, das "Nacktwandern" im öffentlichen Raum unter Strafe zu stellen (E. 3). Eine Norm, welche demjenigen Strafe androht, der "öffentlich Sitte und Anstand grob verletzt", ist hinreichend bestimmt (E. 4). Das "Nacktwandern" kann willkürfrei als grobe Verletzung von Sitte und Anstand qualifiziert werden (E. 5). Der Tatbestand setzt nicht voraus, dass der "Nacktwanderer" auf einen Menschen trifft, der dadurch in seinem Anstandsgefühl verletzt wird (E. 6). Verletzung des Grundrechts der persönlichen Freiheit verneint (E. 7). Verbotsirrtum verneint (E. 8). Keine Strafbefreiung wegen fehlenden Strafbedürfnisses (E. 9). | Recht; Anstand; Sitte; Nacktwandern; Kanton; Recht; Rechts; Sittlichkeit; Verhalten; Appenzell; Kantons; Bundes; Verletzung; Hinweis; Grundrecht; Hinweise; Handlung; Sittlichkeit; Hinweisen; Sinne; Übertretungsstrafrecht; Recht/AR; Öffentlichkeit; Freiheit |
129 IV 276 | Art. 221, 222 und 335 Ziff. 1 StGB; kantonale Strafbestimmungen im Bereich der Feuerpolizei. Zulässigkeit der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde zur Rüge, kantonale Normen griffen in den vom Bundesstrafrecht abschliessend geregelten Bereich ein (E. 1). Befugnis der Kantone, die Missachtung von Vorschriften über die Brandbekämpfung mit Strafe zu bedrohen (E. 2). | Feuer; Recht; Recht; Feuerschutz; Feuerschutzverordnung; Kanton; Nichtigkeitsbeschwerde; Bereich; Kantone; Rechtsmittel; Verletzung; Rechts; Übertretung; Rüge; Bestimmung; Appenzell; Vorschriften; Brand; Bundesrecht; Verurteilung; Vorinstanz; Feuersbrunst; Verhalten; Bestimmungen; Kantonen; Verursachung |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2014.22 | Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies aStGB), qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB), eventualiter mehrfache Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 Abs. 2 StGB), mehrfache Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 Abs. 1 und 2 StGB), Steuerbetrug (Art. 186 Abs. 1 DBG und § 261 Abs. 1 Steuergesetz des Kantons Zürich). | Apos;; Beschuldigte; Konto; Zahlung; Anklage; Recht; Recht; Verfahren; Vermögens; Beschuldigten; Bundesanwalt; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Urkunde; Rechnung; Geschäftsbesorgung; Über; Vermögenswert; Zahlungen; Vermögenswerte; Höhe; Täter; Gericht; Einziehung; Bestechung; Verfahren; Person |
RH.2014.21 | Auslieferung an Deutschland. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG). Auslieferungshaftbefehl (Art. 48 Abs. 2 IRSG). Rückzug der Beschwerden. | Apos;; Beschuldigte; Konto; Zahlung; Anklage; Recht; Recht; Verfahren; Vermögens; Beschuldigten; Bundesanwalt; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Urkunde; Rechnung; Geschäftsbesorgung; Über; Vermögenswert; Zahlungen; Vermögenswerte; Höhe; Täter; Gericht; Einziehung; Bestechung; Verfahren; Person |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Schweizer, Lieber, Trechsel, Pieth | Praxis, 3. Auflage | 2018 |