Art. 333 CCS dal 2025

Art. 333 Responsabilità
1 Il capo di famiglia è responsabile del danno cagionato da un membro della comunione minorenne o affetto da disabilità mentale o turba psichica o sotto curatela generale, in quanto non possa dimostrare di avere adoperato nella vigilanza la diligenza ordinaria e richiesta dalle circostanze. (1)
2 Il capo di famiglia deve provvedere affinché un membro della comunione affetto da disabilità mentale o da turba psichica non esponga sé stesso o altri a pericolo o danno. (1)
3 Ove occorra, si rivolgerà all’autorità competente per i provvedimenti necessari.
(1) (2)(2) Nuovo testo giusta la cifra I n. 2 della LF del 19 dic. 2008 (Protezione degli adulti, diritto delle persone e diritto della filiazione), in vigore dal 1° gen. 2013 (RU 2011 725; FF 2006 6391).
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Art. 333 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT180088 | Rechtsöffnung | Gesuchsgegner; Betreibung; Entscheid; Beschwer; Vorinstanz; Mutter; Gesuchsgegners; Verfügung; Rechtsmittel; Verfahren; Sodann; Beschwerdeverfahren; Parteien; Befehl; Frist; Schuld; Gerichtskosten; Bundesgericht; Inhaberin; Sorge; Rechtsöffnung; Urteil; Zahlungsbefehl; Kostenvorschuss; Höhe; Schaden |
VD | HC/2023/376 | ’appel; ’appelante; ’intimée; ’est; ’il; ’expert; était; ’elle; épens; L’appel; él édure; L’appelante; êté; ’appartement; ’auteur; ’avait; établi; éléments; étermine; éposé; éalisé; érent |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | S 92 177 | Art. 333 Abs. 1 ZGB. Krankenkasse erklärt sich nach zweitem Rechtsschriftenwechsel bereit, die angefallenen Kosten im Rahmen ihrer Leistungspflicht zu übernehmen: Der Prozess kann dennoch nicht abgeschrieben werden. Subsidiarität der Kassenleistungen gegenüber Leistungen Dritter: Wieweit hat der Leistungsansprecher den Rechtsweg gegen den Dritten zu beschreiten, bevor die subsidiär haftende Kasse leistungspflichtig wird? In casu wurde Drittpersonenhaftung als Familienhaupt geltend gemacht. Bedeutung des Umstandes, dass ein 15jähriger Knabe mit einem Fahrrad ohne Kennzeichen eine Person anfährt und verletzt. | Eltern; Kasse; Schädiger; Verfügung; Krankenkasse; Fahrrad; Recht; Schädigers; Forderung; Unfall; Leistungspflicht; Umstände; Urteil; Familie; Vignette; Amtsgericht; Versicherung; Familienhaupt; Statuten; Zivilprozess; Schaden; Sorgfalt; Oftinger/Stark; Haftpflichtversicherung; Kantonsspital; Leistungen; Verwaltungsgericht; ässig |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
133 III 556 (5C.41/2007) | Haftung des Familienhauptes (Art. 333 ZGB). Voraussetzungen der Haftung (E. 4). Schlittelnde Kinder als Anwendungsfall (E. 5). | Kinder; Umstände; Kindern; Alter; Familienhaupt; Schlitten; Haftung; Sorgfalt; Beaufsichtigung; OFTINGER/; STARK; Schlittelpiste; Kantonsgericht; OFTINGER/STARK; Schlittelhang; Familienhauptes; Anforderungen; Beklagten; Gefährt; Urteil; Umständen; Lebens; Überwachung; Betätigung |
130 III 537 | Art. 125 ZGB; gebührender Unterhalt; Aufnahme einer Erwerbstätigkeit; Grundsatz der Einheit des Scheidungsurteils. Haben die Ehegatten während rund zehn Jahren getrennt gelebt, ist für den gebührenden Unterhalt die Lebenshaltung während der Trennungszeit massgebend (E. 2). Voraussetzungen, unter denen ein Ehegatte verpflichtet werden kann, während des Getrenntlebens eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszudehnen (E. 3). Besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, darf die güterrechtliche Auseinandersetzung nicht vom Entscheid über den Unterhalt abgetrennt und in ein besonderes Verfahren verwiesen werden (E. 4). Tragweite des Grundsatzes der Einheit des Scheidungsurteils im Verhältnis zwischen Scheidung einerseits und Scheidungsfolgen andererseits (E. 5). | Scheidung; Scheidungs; Unterhalt; Urteil; Obergericht; Grundsatz; Ehegatte; Beklagten; Ehegatten; Erwerbstätigkeit; Einheit; Scheidungsurteils; Trennung; Verfahren; Recht; Berufung; Lebenshaltung; Entscheid; Sachverhalt; Haushalt; Alter; Hinweis; Auseinandersetzung |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Adrian Staehelin, Schweizer | Kommentar zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch | 1996 |