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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 332a OR dal 2023

Art. 332a Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 332a (1)

(1) Abrogato dall’all. n. II 1 della L del 5 ott. 2001 sul design, con effetto dal 1° lug. 2002 (RU 2002 1456; FF 2000 2432).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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