Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)
Art. 332 Decisiun davart la dumonda da revisiun
Cunter la decisiun davart la dumonda da revisiun pon ins far recurs.
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Art. 332 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PD230001 | Kündigungsschutz / Erstreckung / Revision MJ220007 | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Revision; Vergleich; Beschwerdegegner; Partei; Entscheid; Begründung; Verfahren; Vorinstanz; Eingabe; Kündigung; Vorinstanzliche; Parteien; Revisionsgesuch; Bülach; Gericht; Obergericht; Erstreckung; Bezirks; Erwägungen; Irrtum; Verfahren; Genügt; Sinne; Vorinstanzlichen; Nicht; Nicht; Mietgericht; Schlossen |
ZH | PP220028 | Revision des Urteils und Verfügung vom 21. Dezember 2020 (FV200079) | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Revision; Entscheid; Beschwerdegegnerin; Betreibung; Urteil; Verfügung; Recht; Revisionsgr; Bezirksgericht; Verfahren; Forderung; Obergericht; Beweismittel; Verfahren; Partei; Tatsachen; Aufzuheben; Klage; Vorinstanzlichen; Unrichtig; Bundesgericht; Abgewiesen; Bezirksgerichtes; SchKG; Verhalten; Bezug; Beschwerdeverfahren |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | DG.2016.26 (AG.2017.335) | Revisionsgesuch betreffend den Entscheid des Appellationsgerichts vom 10. März 2016 (ZB.2015.47) | Entscheid; Revision; Gesuch; Revisions; Berufung; Gesuchsgegnerin; Klage; Zivilgericht; Widerklage; Revisionsgesuch; Nebenintervenientin; Gericht; Partei; Verfahren; Abtretung; Berufungsverfahren; Erstinstanzliche; Parteien; Appellationsgericht; Entscheids; Appellationsgerichts; Revisionsgesuchs; Ziffer; Bezahlen; Parteientschädigung; Klageverfahren; Forderung; Zivilgerichts; Gerichtskosten; Prozesskosten |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
104 II 216 | Art. 48 Abs. 1 OG; Begriff des Endentscheids. Gegen einstweilige Verfügungen im Sinne von Art. 326 der bernischen Zivilprozessordnung (im vorliegenden Fall Ausweisung eines Mieters) ist die Berufung nicht zulässig. | Berufung; Entscheid; Einstweilige; Verfügung; Bundesgericht; Recht; Massnahme; Verfahren; Einstweiligen; Urteil; Verfügungen; Endentscheid; Ausweisung; Gesuch; Ordentlichen; Endgültig; Charakter; Mieter; Befehlsverfahren; Richter; Werkstatt; Schaden; Vorsorgliche; Anspruch; Gesuchsgegner; Rechtsprechung; Erwägung; KUMMER; Erfahren |
88 I 11 | Art. 4 BV. Rechtliches Gehör. Bei der Anordnung vorsorglicher Massnahmen braucht den Parteien nicht der volle Rechtsschutz eines ordentlichen Prozessverfahrens gewährt zu werden. Anforderungen an die Glaubhaftmachungdes Anspruchs des Gesuchstellers (Erw. 5 a). Beweislastverteilung (Erw. 5 b). Fristansetzung zur Anhebung des ordentlichen Prozesses (Erw. 6). | Beschwerde; Eigentum; Verfügung; Recht; Anspruch; Einstweilige; Beschwerdeführerin; Zeichnung; Gesuch; Massnahme; Frist; Entscheid; Hauptprozess; Beschwerdegegner; Grosclaude; Ziegler; Eigentums; Renée; Glaubhaft; Vorsorgliche; Ordentlichen; Léger; Einstweiligen; Partei; Verfahren; Richter; Appellationshof; Gesuchsteller; Erlass; Vertrag |