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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 332 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 332 Decisiun davart la dumonda da revisiun

Cunter la decisiun davart la dumonda da revisiun pon ins far recurs.


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Art. 332 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPD230001Kündigungsschutz / Erstreckung / Revision MJ220007Beschwerde; Beschwerdeführerin; Revision; Vergleich; Beschwerdegegner; Partei; Entscheid; Begründung; Verfahren; Vorinstanz; Eingabe; Kündigung; Vorinstanzliche; Parteien; Revisionsgesuch; Bülach; Gericht; Obergericht; Erstreckung; Bezirks; Erwägungen; Irrtum; Verfahren; Genügt; Sinne; Vorinstanzlichen; Nicht; Nicht; Mietgericht; Schlossen
ZHPP220028Revision des Urteils und Verfügung vom 21. Dezember 2020 (FV200079)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Revision; Entscheid; Beschwerdegegnerin; Betreibung; Urteil; Verfügung; Recht; Revisionsgr; Bezirksgericht; Verfahren; Forderung; Obergericht; Beweismittel; Verfahren; Partei; Tatsachen; Aufzuheben; Klage; Vorinstanzlichen; Unrichtig; Bundesgericht; Abgewiesen; Bezirksgerichtes; SchKG; Verhalten; Bezug; Beschwerdeverfahren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSDG.2016.26 (AG.2017.335)Revisionsgesuch betreffend den Entscheid des Appellationsgerichts vom 10. März 2016 (ZB.2015.47)Entscheid; Revision; Gesuch; Revisions; Berufung; Gesuchsgegnerin; Klage; Zivilgericht; Widerklage; Revisionsgesuch; Nebenintervenientin; Gericht; Partei; Verfahren; Abtretung; Berufungsverfahren; Erstinstanzliche; Parteien; Appellationsgericht; Entscheids; Appellationsgerichts; Revisionsgesuchs; Ziffer; Bezahlen; Parteientschädigung; Klageverfahren; Forderung; Zivilgerichts; Gerichtskosten; Prozesskosten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
104 II 216Art. 48 Abs. 1 OG; Begriff des Endentscheids. Gegen einstweilige Verfügungen im Sinne von Art. 326 der bernischen Zivilprozessordnung (im vorliegenden Fall Ausweisung eines Mieters) ist die Berufung nicht zulässig. Berufung; Entscheid; Einstweilige; Verfügung; Bundesgericht; Recht; Massnahme; Verfahren; Einstweiligen; Urteil; Verfügungen; Endentscheid; Ausweisung; Gesuch; Ordentlichen; Endgültig; Charakter; Mieter; Befehlsverfahren; Richter; Werkstatt; Schaden; Vorsorgliche; Anspruch; Gesuchsgegner; Rechtsprechung; Erwägung; KUMMER; Erfahren
88 I 11Art. 4 BV. Rechtliches Gehör. Bei der Anordnung vorsorglicher Massnahmen braucht den Parteien nicht der volle Rechtsschutz eines ordentlichen Prozessverfahrens gewährt zu werden. Anforderungen an die Glaubhaftmachungdes Anspruchs des Gesuchstellers (Erw. 5 a). Beweislastverteilung (Erw. 5 b). Fristansetzung zur Anhebung des ordentlichen Prozesses (Erw. 6). Beschwerde; Eigentum; Verfügung; Recht; Anspruch; Einstweilige; Beschwerdeführerin; Zeichnung; Gesuch; Massnahme; Frist; Entscheid; Hauptprozess; Beschwerdegegner; Grosclaude; Ziegler; Eigentums; Renée; Glaubhaft; Vorsorgliche; Ordentlichen; Léger; Einstweiligen; Partei; Verfahren; Richter; Appellationshof; Gesuchsteller; Erlass; Vertrag
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