Civil Procedure Code (CPC)
Art. 332CPC from 2023
Art. 332 Decision on the review application
The decision on the application for review may be challenged by way of objection.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 332 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PD230001 | Kündigungsschutz / Erstreckung / Revision MJ220007 | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Revision; Vergleich; Beschwerdegegner; Partei; Entscheid; Begründung; Verfahren; Vorinstanz; Eingabe; Kündigung; Vorinstanzliche; Parteien; Revisionsgesuch; Bülach; Gericht; Obergericht; Erstreckung; Bezirks; Erwägungen; Irrtum; Verfahren; Genügt; Sinne; Vorinstanzlichen; Nicht; Nicht; Mietgericht; Schlossen |
ZH | PP220028 | Revision des Urteils und Verfügung vom 21. Dezember 2020 (FV200079) | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Revision; Entscheid; Beschwerdegegnerin; Betreibung; Urteil; Verfügung; Recht; Revisionsgr; Bezirksgericht; Verfahren; Forderung; Obergericht; Beweismittel; Verfahren; Partei; Tatsachen; Aufzuheben; Klage; Vorinstanzlichen; Unrichtig; Bundesgericht; Abgewiesen; Bezirksgerichtes; SchKG; Verhalten; Bezug; Beschwerdeverfahren |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | DG.2016.26 (AG.2017.335) | Revisionsgesuch betreffend den Entscheid des Appellationsgerichts vom 10. März 2016 (ZB.2015.47) | Entscheid; Revision; Gesuch; Revisions; Berufung; Gesuchsgegnerin; Klage; Zivilgericht; Widerklage; Revisionsgesuch; Nebenintervenientin; Gericht; Partei; Verfahren; Abtretung; Berufungsverfahren; Erstinstanzliche; Parteien; Appellationsgericht; Entscheids; Appellationsgerichts; Revisionsgesuchs; Ziffer; Bezahlen; Parteientschädigung; Klageverfahren; Forderung; Zivilgerichts; Gerichtskosten; Prozesskosten |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
104 II 216 | Art. 48 Abs. 1 OG; Begriff des Endentscheids. Gegen einstweilige Verfügungen im Sinne von Art. 326 der bernischen Zivilprozessordnung (im vorliegenden Fall Ausweisung eines Mieters) ist die Berufung nicht zulässig. | Berufung; Entscheid; Einstweilige; Verfügung; Bundesgericht; Recht; Massnahme; Verfahren; Einstweiligen; Urteil; Verfügungen; Endentscheid; Ausweisung; Gesuch; Ordentlichen; Endgültig; Charakter; Mieter; Befehlsverfahren; Richter; Werkstatt; Schaden; Vorsorgliche; Anspruch; Gesuchsgegner; Rechtsprechung; Erwägung; KUMMER; Erfahren |
88 I 11 | Art. 4 BV. Rechtliches Gehör. Bei der Anordnung vorsorglicher Massnahmen braucht den Parteien nicht der volle Rechtsschutz eines ordentlichen Prozessverfahrens gewährt zu werden. Anforderungen an die Glaubhaftmachungdes Anspruchs des Gesuchstellers (Erw. 5 a). Beweislastverteilung (Erw. 5 b). Fristansetzung zur Anhebung des ordentlichen Prozesses (Erw. 6). | Beschwerde; Eigentum; Verfügung; Recht; Anspruch; Einstweilige; Beschwerdeführerin; Zeichnung; Gesuch; Massnahme; Frist; Entscheid; Hauptprozess; Beschwerdegegner; Grosclaude; Ziegler; Eigentums; Renée; Glaubhaft; Vorsorgliche; Ordentlichen; Léger; Einstweiligen; Partei; Verfahren; Richter; Appellationshof; Gesuchsteller; Erlass; Vertrag |