Art. 33 LD dal 2023

Art. 33 Accettazione della dichiarazione doganale
1 La dichiarazione doganale accettata dall’ufficio doganale è vincolante per la persona soggetta all’obbligo di dichiarazione.
2 L’UDSC stabilisce la forma e il momento dell’accettazione.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 33 Legge sulle dogane (ZG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
VD | HC/2021/693 | Intimée; ’intimée; Appel; Appelante; ’appel; ’appelante; ’elle; était; ’est; équipe; édiat; égal; Enquête; également; ’an; ’il; ’enquête; Indemnité; ’au; ègue; ’équipe; ’ai; Aient; épart | |
VD | HC/2019/459 | ’en; Appel; ’appel; ’appelant; ’il; Entretien; èces; ’entretien; Enfant; ’enfant; ’intimée; écembre; ’au; écision; ’est; L’appel; était; ’AM; L’appelant; égué; Office; épouse; ’union; étant; évrier |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 II 646 (2C_745/2015) | Art. 3 lit e VwVG; Art. 12, 18, 25, 28 Abs. 1 lit. a und 59 Abs. 4 ZG; Art. 168 ZV; Art. 6 Abs. 2 lit. a ZV-EZV. Codierungsfehler der zollpflichtigen Person im elektronisch abgewickelten Verfahren der aktiven Veredelung. Wenn die zollpflichtige Person bei Ausfuhr der aktiv veredelten Waren zwar sämtliche Vorschriften befolgt, so namentlich die Ausfuhrfrist einhält, aber bei Vornahme der elektronischen Ausfuhrzollanmeldung im IT-System "NCTS" einen unzutreffenden Zollcode setzt, bewirkt dies den nicht ordnungsgemässen Abschluss des Verfahrens der aktiven Veredelung. Dadurch werden die bislang aufgeschobenen Einfuhrzollabgaben fällig. Der formelle Mangel, der in der unzutreffenden Codierung liegt, kann aber geheilt werden, indem die zollpflichtige Person den Nachweis erbringt, dass die veredelten Waren ausgeführt worden sind. Hierzu hat die zollpflichtige Person innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Ausfuhrfrist bei der Eidgenössischen Zollverwaltung ein begründetes Gesuch einzureichen. Die Zollverwaltung hat dieses mit freier Beweiswürdigung zu prüfen und darüber zu entscheiden (E. 2 und 3). | Ausfuhr; Verfahren; Veredelung; Veranlagung; Einfuhr; Frist; Gesuch; Person; Zollpflichtige; Verfahrens; Bewilligung; Zollanmeldung; Berichtigung; Ausfuhrfrist; Veranlagungsverfügung; Phase; Nichterhebung; Verfügung; Sachverhalt; Entscheid; Einfuhrzollabgabe; Nichterhebungsverfahren; Abschluss; Annahme; MWSTG; Abrechnung; Lohnveredelung; Ausfuhren; Recht |
142 II 433 (2C_436/2015) | Art. 2 lit. b, Art. 5 Abs. 1 lit. b PublG; Art. 15 PublV; Art. 3 lit. e und Art. 12 VwVG; Art. 8 ZGB; Art. 34 und 116 ZG; Art. 1 ZTG; Einordnung der zollrechtlichen Berichtigung, Abgrenzung von den direktsteuerlichen Berichtigungstatbeständen und Verhältnis zur zollrechtlichen Beschwerde. Dem Generaltarif kommt Gesetzesrang zu. Die zollrechtliche Berichtigung hat die Richtigstellung einer unzutreffenden Veranlagungsverfügung zum Gegenstand; sie wirkt sich daher zwangsläufig auf das Dispositiv aus. Beweisführungs- und Beweislast im Berichtigungsverfahren (E. 3.2). Ob eine Falschanmeldung vorliegt, ist berichtigungsweise zu klären. Die Beschwerde ist erst im Anschluss an die Verfügung über die Berichtigung zulässig (E. 3.4). Der Beweis der Nämlichkeit ist im konkreten Fall nicht erbracht (E. 4). Die fehlende Veröffentlichung der Anhänge 1 und 2 zum ZTG, welche den Generaltarif enthalten, ändert nichts an dessen Gesetzesrang (E. 5). | Berichtigung; Bundes; Veranlagung; Berichtigungs; Beweis; Zollkreis; Zollkreisdirektion; Spediteurin; Zollstelle; Zollanmeldung; Recht; Urteil; Person; Tarifnummer; PublG; Berichtigungsverfahren; Einfuhr; Entscheid; Zolltarif; Generaltarif; Verfügung; Sachverhalt; Rindfleisch; Beschwerde; Bundesgericht; Veranlagungsverfügung; Sammlung |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-830/2023 | Zölle | Einfuhr; Frist; Übersiedlungsgut; Veranlagung; Einfuhrsteuer; MWSTG; Zollanmeldung; Bundesverwaltungsgericht; Steuer; Person; Begleitdokumente; Urteil; Vorinstanz; Unterlagen; Zollstelle; Zeitpunkt; Mehrwertsteuer; Wohnsitz; Wohnung; Recht; Anspruch; Entscheid; BVGer; Schweiz; Rückerstattung; Vernehmlassung; Zollgebiet |
A-63/2023 | Zölle | Aufenthalt; Wohnsitz; Einfuhr; Ausland; Person; Zollausland; Schweiz; Vorinstanz; Veranlagung; Urteil; Übersiedlungsgut; Recht; Bundesverwaltungsgericht; BVGer; MWSTG; Steuer; Veranlagungsverfügung; Personen; Beschwerdeführers; Umzugsgut; Entscheid; Sachverhalt; Zollanmeldung; Aufenthalte; Wohnsitze; Firma; ändischen |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BE.2019.19 | Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR). | Restaurant; Entsiegelung; Person; Zollfahndung; VStrR; Durchsuchung; Gesuch; Einfuhr; Bundesstrafgericht; Gesuchsgegner; Gericht; Belege; Entsiegelungsgesuch; Mehrwertsteuer; Beschwerdekammer; Einfuhrsteuer; Bundesstrafgerichts; MWSTG; Reise; Tatverdacht; Widerhandlung; Zollgesetz; Restaurants; Verfahren; Bundesgericht; Busse; Lebensmittel |
BE.2013.4 | Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR). | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Daten; Datei; Dateien; Bundes; Durchsuchung; VStrR; Beschwerdekammer; Einfuhr; Gesuchsgegners; Entsiegelung; Untersuchung; Beschlagnahme; Verfahren; Beschlagnahmeverbot; MWSTG; Anwalt; Outlook-Archiv-Datei; Laptop; Bundesstrafgericht; Dokumente; Person; Papiere; Elemente; Kunstgegenstände |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Peter, Maurer | Basler Kommentar Datenschutzgesetz | 2006 |
Pierre Tschannen | Kommentar zum Umweltschutzgesetz, Zürich | 1999 |