Art. 33 SCC from 2025

Art. 33 Withdrawal of a complaint
1 The person entitled to file a complaint may withdraw the complaint at any time before notice is given of the judgment of the second cantonal instance.
2 Any person who has withdrawn his complaint may not file it again.
3 If the entitled person withdraws his complaint against one suspect, the withdrawal applies to all suspects.
4 If a suspect objects to the withdrawal of the complaint against him, the withdrawal does not apply to him.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 33 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230453 | einfache Körperverletzung etc. und Widerruf | Beschuldigte; Privatkläger; Privatklägers; Beschuldigten; Busse; Verfahren; Verteidigung; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Urteil; Probezeit; Körperverletzung; Tätlichkeiten; Gerichtskasse; Berufung; Sinne; Verletzung; Verkehrsregeln; Vertretung; Geldstrafe; Befehl; Verfahrens; Privatklägerschaft; Vorverfahren; Zürich-Limmat; Widerruf; Abteilung; Stellung; Strassenverkehrsdelikte |
ZH | UE220253 | Nichtanhandnahme | Recht; Beschwerdegegner; Staatsanwalt; E-Mail; Richt; Staatsanwaltschaft; Äusserung; Rechtsanwalt; Bundesgericht; Antrag; Äusserungen; Bundesgerichts; Verfahren; Verfahren; Urteil; Eingabe; Beschwerdegegners; Urheber; Aussage; Klient; Rechtsmittel; Nichtanhandnahme; Anzeige |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2023.32 | - | Beschuldigte; Geschädigte; Recht; Beschuldigten; Körperverletzung; Ziffer; Geschädigten; Urteil; Freiheitsstrafe; Staat; Verfahren; Marke; Apos; Vorinstanz; Schuld; Täter; Verfahren; Vorhalt; Urteils; Solothurn; Beruf; Berufung; Anklage; Polizei; Drohung; Landes; Kläger |
LU | KG 01 01 8 | Art. 111 StGB; Art. 111 und 22 Abs. 1 StGB; Art 113 StGB; Art 33 StGB; Art. 18 Abs 1 und 2 StGB: Vorsätzliche Tötung, Tötungsversuch, Totschlag, Notwehr, Eventualvorsatz. Tötungsdelikt von Emmen. | Angeklagte; Angeklagten; Schuss; Schüsse; Einbrecher; Männer; Richtung; Täter; Flucht; Notwehr; Angriff; Tötung; Akten; Recht; Umstände; Waffe; Aussage; Schussserie; Polizei; Beweis; Abwehr |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 IV 238 (6B_1410/2019) | Regeste Art. 17 JStPO ; Gelingen oder Scheitern der Mediation. Die in Art. 17 JStPO vorgesehene Mediation stellt der Jugendstrafbehörde ein Instrument zur Verfügung, um auf Konfliktbeziehungen zwischen Tätern und Opfern reagieren zu können (E. 3.2.1). Ihr Anwendungsbereich beschränkt sich nicht auf die leichtesten Straftaten und umfasst auch Offizialdelikte, vorausgesetzt das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung und an einem Urteil überwiegt nicht dasjenige der Parteien an einer gütlichen Einigung (E. 3.2.2). Die vereinbarte Wiedergutmachung muss für den jugendlichen Täter einen erzieherischen Effekt haben und die Prognose für sein künftiges Verhalten begünstigen (E. 3.2.3). Findet ein Mediationsverfahren zwischen einem Opfer und mehreren Beschuldigten statt, befindet die Jugendstrafbehörde betreffend jeden Beschuldigten einzeln über Gelingen oder Scheitern ( Art. 17 Abs. 2 JStPO ) der Mediation. Offengelassen wird die Frage, ob bei einem Antragsdelikt der Grundsatz der Unteilbarkeit ( Art. 33 Abs. 3 StGB ) eine andere Lösung verlangt (E. 3.2.4). | édiation; énal; PPMin; énale; édure; Action; été; ément; éné; PERRIER; Autre; évenu; Autorité; STRÄULI; érêt; Infraction; écessaire; SCHLÄFLI; éjà; DPMin; HUG/SCHLÄFLI; être; Appel; éparation; écision; Intérêt; STETTLER; Accord; AEBERSOLD; Mediation |
145 IV 190 (6B_1237/2018) | Art. 30 Abs. 1, Art. 33 und 110 Abs. 4 StGB; Art. 10 Abs. 3, Art. 76 ff., 120 und 304 Abs. 1 StPO; Protokollierung des mündlichen Strafantrags; Beweis des gültigen Strafantrags; Desinteresse des Geschädigten am Strafverfahren. Ein mündlicher Strafantrag kann auch in einem Polizeirapport protokolliert werden (E. 1.3). Ein Polizeirapport, in welchem vermerkt ist, dass ein Strafantrag gestellt wurde, ist als Urkunde im Sinne von Art. 110 Abs. 4 StGB zu qualifizieren. Die Unterschrift des rapportierenden Polizeibeamten ist nicht zwingend. Entscheidend ist, dass aus dem Polizeirapport hervorgeht, wer diesen verfasst hat. Ebenfalls nicht erforderlich ist, dass die Anzeige erstattende Person das Protokoll unterzeichnet (E. 1.4). Ob ein gültiger Strafantrag vorliegt, ist vom Staat zu beweisen (E. 1.5.1). Der Verzicht auf die Stellung als Privatkläger gilt nicht als Rückzug des Strafantrags im Sinne von Art. 33 StGB. Wird der Strafantrag nicht ausdrücklich zurückgezogen, ist das Strafverfahren trotz Desinteresse des Geschädigten fortzusetzen (E. 1.5.2). | Antrag; Polizei; Polizeirapport; Verfahren; Protokoll; Geschädigte; Sinne; Privatkläger; Antrags; Person; Geschädigten; Urteil; Unterschrift; Polizeirapporte; Staat; Verfahren; Recht; Protokollierung; Urkunde; Vorverfahren; Polizeirapporten; Kommentar; Recht; Schaden; Sachbeschädigung |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-3518/2018 | Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges) | Vorinstanz; Recht; Schweiz; Akten; Einsprache; Recht; Verwirkung; Rückerstattung; Rückforderung; Witwenrente; Verfügung; Zivilstand; Sachverhalt; Leistung; Urteil; Anspruch; Verfahren; Verwirkungsfrist; Wohnsitz; Sozialversicherung; Entscheid; Hinweis; Einspracheentscheid; Schweizer; Sozialversicherungs |
D-5112/2018 | Asyl und Wegweisung (Mehrfachgesuch/Wiedererwägung) | Beweismittel; Ukraine; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Recht; Wegweisung; Nennung; Bundesverwaltungsgericht; Wiedererwägung; Quot;; Behörde; Verfügung; Schweiz; Verfahren; Behörden; Urteil; Wiedererwägungsgesuch; Vorinstanz; Heimat; Tochter; Wegweisungsvollzug; Vollzug; önnen |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BG.2024.40 | Kanton; Geschädigte; Handlung; Gallen; Nötigung; Gericht; Akten; Kantons; Dossier; Geschädigten; Handlungen; Drohung; Gerichtsstand; Kontakt; Beschimpfung; Behörden; Verfolgung; Antrag; Missbrauch; Stalking; Beschwerdekammer; Antrag; Staatsanwalt; Vorfall; Person; Beschränkung; Tribunal; Staatsanwaltschaft | |
CA.2021.1 | Beschuldigte; Urteil; Filter; Beschuldigten; Bundes; Verfahren; Güter; Berufung; Berufungs; Verfahren; Bewilligung; Entscheid; Kammer; Beweis; BStGer; Entscheide; Urteile; Recht; Bundesgericht; Recht; Apos;; Export; Bewilligungspflicht; Dual-Use; Gericht; Punkt; Anklage; ätig |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Donatsch, Schmid, Schweizer, Heim, Weder, Heimgartner, Isenring | Praxis, 3. Auflage, Zürich | 2018 |
Schweizer, Trechsel | Kommentar zum Strafgesetzbuch | 1997 |