Art. 329 CPS de 2025

Art. 329 Violation de secrets militaires
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
112 IV 85 | Art. 329 StGB; Verletzung militärischer Geheimnisse. Der Straftatbestand von Art. 329 StGB ist schon dann erfüllt, wenn durch das Verhalten des Täters keine im Interesse der Landesverteidigung zu wahrenden militärischen Geheimnisse beeinträchtigt werden. | ärische; Geheimnisse; Landesverteidigung; Interesse; Verletzung; Urteil; Nichtigkeitsbeschwerde; Tatbestand; Verhalten; Schweizer; Kassationshof; Anstalten; Übertretungen; Anlagen; STRATENWERTH; Festungsgebiete; Festungsanlagen; Urteilskopf; Kassationshofes; Staatsanwaltschaft; Kantons; Regeste; Täters; Sachverhalt |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2022.151, BP.2022.84 | Beschuldigte; Urteil; Apos;; Beschuldigten; Berufung; Generalkonsulat; Recht; Verfahren; Täter; Verfahren; Spreng; Bundes; Ziffer; Staat; Kammer; Sprengstoff; Sinne; Entschädigung; Staats; Kanton; Staatsanwalt; Gefährdung; Busse; Täters; Feuerwerk; Verfahrens; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Anschlag |