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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 329SCC from 2023

Art. 329 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 329 Breach of military secrecy

1. Any person who unlawfullyenters buildings or any other places, the access to which is prohibited by the military authorities,makes drawings, diagrams or plans or takes photographs or makes films of military establishments or objects serving the national defence, or copies or publishes such drawings, diagrams, plans, photographs or films,shall be liable to a fine.2. Attempts and complicity are also offences.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
112 IV 85Art. 329 StGB; Verletzung militärischer Geheimnisse. Der Straftatbestand von Art. 329 StGB ist schon dann erfüllt, wenn durch das Verhalten des Täters keine im Interesse der Landesverteidigung zu wahrenden militärischen Geheimnisse beeinträchtigt werden. Militärische; Geheimnisse; Landesverteidigung; Militärischer; Interesse; Militärischen; Verletzung; Festungsanlagen; Urteil; Schweizer; Kassationshof; Schützenden; Anstalten; Anlagen; Unrechtmässig; Unbefugtes; Festungsgebiete; STRATENWERTH; Übertretungen; Beeinträchtigt; Erfüllt; Verhalten; Tatbestand; Nichtigkeitsbeschwerde; Wahrenden; Abbilden; Verweisungen; Eindringen; HAURI;

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2022.151, BP.2022.84Schuldig; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Berufung; Generalkonsulat; Recht; Verfahren; Täter; Verfahren; Spreng; Bundes; Ziffer; Staat; Sprengstoff; Kammer; Entschädigung; Staats; Kanton; Staatsanwalt; Recht; Gefährdung; Busse; Täters; Feuerwerk; Staatsanwalts; Verfahrens
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