StGB Art. 327 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 327 StGB vom 2024

Art. 327 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 327 Verletzung der Pflichten zur Meldung der an Aktien oder Stammanteilen wirtschaftlich berechtigten Person (1)

Wer vorsätzlich den Pflichten nach Artikel 697j Absätze 1–4 oder Artikel 790a Absätze 1–4 des Obligationenrechts (OR) (2) zur Meldung der an den Aktien oder Stammanteilen wirtschaftlich berechtigten Person nicht nachkommt, wird mit Busse bestraft.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 21. Juni 2019 zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke, in Kraft seit 1. Nov. 2019 (AS 2019 3161; BBl 2019 279).
(2) SR 220

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2010.18In Umlaufsetzen falschen Geldes, Erwerben und Lagern falschen Geldes.Angeklagte; Anklage; Falschgeld; Bundes; Angeklagten; Anklageschrift; Apos;; Schweiz; Bundesanwalt; Umlauf; Bundesanwaltschaft; Deutsch; Noten; Aussage; Deutschland; Verfahren; Gericht; Ziffer; Umlaufsetzen; Verfahren; Aussagen; USD-Note; Geldes; Lagern; USD-Noten; Ergänzung