ZPO Art. 326 - Neue Anträge, neue Tatsachen und neue Beweismittel

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 326 ZPO vom 2025

Art. 326 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 326 Neue Anträge, neue Tatsachen und neue Beweismittel

1 Neue Anträge, neue Tatsachenbehauptungen und neue Beweismittel sind ausgeschlossen.

2 Besondere Bestimmungen des Gesetzes bleiben vorbehalten.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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