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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 320 CPP dal 2023

Art. 320 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 320 Decreto di abbandono

1 La forma e il contenuto generale del decreto d’abbandono sono retti dagli articoli 80 e 81.

2 Con il decreto d’abbandono, il pubblico ministero revoca i provvedimenti coercitivi adottati. Può disporre la confisca di oggetti e valori patrimoniali.

3 Il decreto d’abbandono non si pronuncia in merito alle azioni civili. L’accusatore privato può proporle al foro civile non appena il decreto è passato in giudicato.

4 Un decreto di abbandono passato in giudicato equivale a una decisione finale assolutoria.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 320 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210244Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord etc.Privatkläger; Schuldig; Beschuldigte; Gerin; Privatklägerin; Lichen; Beruf; Berufung; Beschuldigten; Verteidigung; Dossier; Amtlich; Privatklägers; Nommen; Sinne; Amtliche; Verfahren; Verfahren; Aussage; Tabletten; Beihilfe; Unentgeltliche; Vorinstanz; Einvernahme; Amtlichen; Selbstmord; Gerichtskasse; Untersuchung; Vertretung; Nötigung
ZHSB210619Mord etc.Schuldig; Beschuldigte; †Beschuldigte; Richt; Beschuldigten; †Beschuldigten; Verfahren; Recht; Privatkläger; Verfahrens; Willen; Amtlich; Amtliche; Lensvollstrecker; Willensvollstrecker; Gericht; Entschädigung; Genugtuung; Berufung; Erben; Verfahren; Staat; Verteidigung; Staatsanwalt; Urteil; Staatsanwaltschaft; Person; Habe; Essen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV-2014/127Entscheid Art. 16c Abs. 2 lit. d, Art. 16b Abs. 2 lit. e, Art. 55 Abs. 1 und 2 SVG (SR 741.01). Die Voraussetzungen für einen Drogenschnelltest und eine Blutentnahme waren nicht erfüllt, weshalb die Ergebnisse dieser Abklärungen nicht nur im Strafverfahren, sondern auch im Administrativmassnahmeverfahren nicht verwertet werden dürfen. Entsprechend kann dem Rekurrenten nicht vorgeworfen werden, ein Fahrzeug in fahrunfähigem Zustand (Cannabiseinfluss) gelenkt zu haben. Hingegen wurde er des mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs ohne Führerausweis rechtskräftig verurteilt. Hierbei handelt es sich um eine mittelschwere Widerhandlung, weshalb die Angelegenheit zum Erlass eines Sicherungsentzugs gemäss Art. 16b Abs. 2 lit. e SVG an die Vorinstanz zurückgewiesen wird (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 30. März 2017, IV-2014/127). Führerausweis; Strassenverkehr; Strassenverkehrs; Rekurrent; Widerhandlung; Verfahren; Rekurrenten; Kategorie; Schwere; Rekurs; Weises; Strassenverkehrsamt; Entzog; Entzogen; Verfügung; Vorinstanz; Führerausweises; Führerausweisentzug; Schweren; Wiedererteilung; Person; Widerhandlungen; Verfahren; Fahreignung; Mittelschwere; Angeordnet; Unbestimmte; Strassenverkehrsvorschriften; Untersuchung; Motorfahrzeug
SGIV-2011/83Entscheid Art. 14 Abs. 2 lit. c, Art. 14 Abs. 3, Art. 16d Abs. 1 lit. b SVG (SR 741.01). Das Strafverfahren wegen Führens eines Fahrrades in fahrunfähigem Zustand wurde mangels Beweisen eingestellt, was einem Freispruch gleichkommt. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung zur Abklärung der Fahreignung sind damit nicht erfüllt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 6. Januar 2012, IV-2011/83). Rekurrent; Alkohol; Gew-‰; Fahreignung; Strassenverkehr; Rekurs; Zustand; Fahrrad; Vorinstanz; Recht; Blutalkoholkonzentration; Person; Strassenverkehrs; Rekurrenten; Fahrunfähigem; Verfahren; Untersuchung; Verfügung; Führerausweis; Zwischenverfügung; Vorfall; Leitfaden; Fahrrades; Abklärung; Mangels; Einstellung; Führens; Medizinischen; Abgekürzt:; Verkehrsmedizinische
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 463 (1C_33/2020)
Regeste
Art. 30 Abs. 3 BV , Art. 6 Ziff. 1 EMRK und Art. 14 Abs. 1 UNO-Pakt II ; Art. 29 Abs. 2 BV , Art. 99 Abs. 1 StPO und Art. 35 Abs. 2 lit. g des Einführungsgesetzes des Kantons St. Gallen vom 3. August 2010 zur Schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordnung (EG-StPO/SG); Art. 13, 16 und 17 BV ; Gesuch um Einsicht in die Akten eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens durch Medienschaffende. Das Prinzip der Justizöffentlichkeit und das gesetzliche Öffentlichkeitsrecht bilden keine Grundlage für die Gewährung von Einsicht in die Akten eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens (E. 3.1 und 3.2). Gemäss anwendbarem kantonalem Recht ist diese nur zu gewähren, wenn ein schützenswertes Interesse glaubhaft gemacht wird. Zudem dürfen der Einsichtnahme keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen (E. 3.3). Das für die Akteneinsicht geforderte schutzwürdige Interesse ergibt sich nicht ohne Weiteres aus der Kontrollfunktion der Medien. Ob ein solches gegeben ist, wird vorliegend offengelassen, da der Einsichtnahme überwiegende private Interessen der Beschwerdegegner sowie öffentliche Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen (E. 5.3, 5.4 und 6).
Beschwerde; Interesse; Akten; Einsicht; Verfahren; Beschwerdeführerin; Akteneinsicht; Verfahren; Interessen; Urteil; Medien; Hinweis; Recht; Hinweise; Verfahrens; Öffentlichkeit; Private; Untersuchungsamt; öffentlich; Verfahrens; Beschwerdegegner; Hinweisen; Person; Entgegenstehen; Akten; Kanton; Justiz; Privaten; Gallen; Behörden
144 IV 362Art. 11 Abs. 1, Art. 319 Abs. 1, Art. 320 Abs. 4 StPO; Teileinstellung des Verfahrens; Grundsatz "ne bis in idem". Eine Teileinstellung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn mehrere Lebensvorgänge oder Taten im prozessualen Sinn zu beurteilen sind, die einer separaten Erledigung zugänglich sind. Soweit es sich hingegen lediglich um eine andere rechtliche Würdigung desselben Lebensvorgangs handelt, scheidet eine teilweise Verfahrenseinstellung aus (E. 1.3.1). Wird das Verfahren teilweise eingestellt, obwohl hierfür kein Raum besteht, und erwächst die Teileinstellung in Rechtskraft, steht deren Sperrwirkung einer Verurteilung wegen des gleichen Lebenssachverhalts entgegen (E. 1.4). Urteil; Verfahren; Teileinstellung; Beschwerde; Recht; Einstellung; Urteil; Verfahrens; Nötigung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Rechts; Befehl; Urteile; Drohung; Beschwerdeführer; Kantons; Ersucht; Nichtigkeit; Rechtskraft; Bundesgericht; Idem; Lebenssachverhalt; Hinweisen; Rechtskräftig; Verfahren; Grundsatz; Luzern; Einstellungsverfügung; Angefochten

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1713/2014DatenschutzMassnahme; Beschwerde; HOOGAN; Recht; Massnahmen; Daten; Vorinstanz; Verfahren; Beschwerdeführer; Konkordat; Stadion; Rayonverbot; Konkordats; Einstellung; Verfügung; Staatsanwaltschaft; Verhalten; Behörde; Verfahren; Gewalttätig; Person; Richter; Pyrotechnische; Tragung; Prüfen; Eintrag; Stadionverbot; Urteil; Freispruch; Bundesverwaltungsgericht
BVGE 2014/46DatenschutzMassnahme; Massnahmen; Recht; HOOGAN; Konkordat; Daten; Verfahren; Stadion; Rayonverbot; Vorinstanz; Verhalten; Konkordats; Beschwerde; Gewalttätig; Behörde; Person; Pyrotechnische; Tragung; Beschwerdeführer; Einstellung; Prüfen; Eintrag; Gewalttätige; Staatsanwaltschaft; Richter; Stadionverbot; Freispruch; Eintragung; Polizei; Sportveranstaltung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2022.22Recht; Beschwerde; Rechtshilfe; Ersuchen; ägyptische; Beschwerdegegnerin; Akten; Verfahren; Rechtshilfeersuchen; Verfahren; Beschwerdeführer; Staat; Behörde; Rubrik; Ägypten; Advokat; Rieger; Entscheid; Staats; Schlussverfügung; Objekte; Verfahrens; ägyptischen; Staatsanwalt; Beschlagnahme; Basel; Frist; Person; Rechtshilfeverfahren
BB.2021.203Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Beschwerdeführer; Einstellung; Urteil; Recht; Bestechung; Geldwäscherei; Filter; Hinzufügen; öffnen; Beschwerdegegnerin; Bundes; Anklage; Verfahren; Kammer; Urteile; Urkunde; Fremde; Entscheid; Urkundenfälschung; Verfahrensakten; Amtsträger; Bezug; Fremder; Fahrensakten; Einstellungsverfügung; Rechtsverweigerung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Grädel, HeinigerBasler Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung und Jugendstrafprozessordnung2014
Grädel, HeinigerBasler Kommentar, Basel2011
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