LCA Art. 32 -

Einleitung zur Rechtsnorm LCA:



Art. 32 LCA dal 2024

Art. 32 Legge sul contratto d’assicurazione (LCA) drucken

Art. 32 senza conseguenze

L’aggravamento del rischio non produce effetto giuridico:

  • 1. quando non abbia esercitato alcuna influenza sull’avverarsi del sinistro e sull’estensione delle prestazioni incombenti all’assicuratore;
  • 2. quando abbia avuto luogo nell’intenzione di tutelare gli interessi dell’assicuratore;
  • 3. quando sia stato imposto da un dovere d’umanit ;
  • 4. quando l’assicuratore abbia espressamente o tacitamente rinunciato a recedere dal contratto, specie quando dopo aver ricevuto dallo stipulante l’avviso scritto dell’aggravamento del rischio egli non gli abbia notificato entro quattordici giorni il suo recesso dal contratto.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 32 Legge sul contratto d’assicurazione (VVG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    VDEntscheid/2022/504’il; ’avocat; égulière; Chambre; Suisse; ’inscription; érant; ’activité; ésident; ésidente; ’UE; ’AELE; ’origine; ésentation; écision; Lausanne; Tableau; Etats; ériode; étences; ésente; Registre; également; érification
    VDEntscheid/2022/399’elle; ’avocat; Chambre; ’UE; ’AELE; ’origine; égulière; Tableau; Etats; ’inscription; ’il; érant; ’intéressée; ’activité; ériode; ésente; écision; ésident; Registre; éans; ’heures; était; ’au; étences; ément

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    99 II 67Versicherungsvertrag. 1. Unmassgeblichkeit der Antworten des Versicherungsnehmers auf die Fragen in einem fremdsprachigen, der Aufsichtsinstanz nicht zur Genehmigung unterbreiteten Antragsformular? (Erw. 2). 2. Vertragsbestimmung, wonach der Versicherer für Schaden nicht haftet, der daraus entsteht, dass die vom Versicherungsnehmer im Antragsformular beschriebenen Sicherheitsvorkehren ohne Zustimmung des Versicherers aufgehoben oder abgeändert werden (Wegbedingung der Haftung des Versicherers für den Fall der Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit im Sinne von Art. 29 VVG). Betrifft die Angabe des versicherten Juweliers über die Mindestzahl der während der Geschäftszeit in den Geschäftsräumen anwesenden Betriebsangehörigen eine Sicherheitsvorkehr im Sinne dieser Vertragsbestimmung? Auslegung dieser Klausel (Erw. 3). 3. Bedeutet die Unterschreitung der vom Versicherungsnehmer angegebenen Mindestzahl der anwesenden Betriebsangehörigen eine wesentliche Gefahrserhöhung? (Art. 28 VVG; Erw. 4). Pflicht derkantonalen Gerichte, das Bundesrecht von Amtes wegen anzuwenden (Erw. 4 Abs. 1). Folgen einer vom Versicherungsnehmer herbeigeführten Gefahrserhöhung (Erw. 4 lit. a, b): Die Anwendung von Art. 28 Abs. 1 VVG setzt u.a. eine Anderung mit Bezug auf eine erhebliche Gefahrstatsache voraus. Begriff der Gefahrstatsache; Vermutung der Erheblichkeit (Art. 4 VVG). Die Antwort des Versicherungsnehmers auf die Frage nach der Mindestzahl der Anwesenden betrifft eine als erheblich zu vermutende Gefahrstatsache (Erw. 4 c). Besteht zwischen dieser Antwort und weitern Antworten des Versicherungsnehmers ein Widerspruch, um dessen Behebung der Versicherer sich hätte bemühen sollen? (Erw. 4 d). Nachweis, dass die Angabe des Versicherungsnehmers über die Mindestzahl der Anwesenden den Entschluss des Versicherers, den Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen abzuschliessen, nicht beeinflusst hat; Verwerfung der Einrede der Gefahrserhöhung auf Grund dieses Nachweises (Erw. 4 e, f). 4. Kürzung der Versicherungsleistung wegen Mitverschuldens des Versicherungsnehmers bei Beantwortung der Frage nach der Mindestzahl der Anwesenden? (Erw. 5). Versicherung; Beklagten; Gefahr; Geschäft; Versicherer; Vertrag; Frage; Antwort; Versicherungsnehmer; Gefahrserhöhung; Leistung; Person; Geschäftsräume; Vertrags; Angestellte; Personen; Formular; Mindestzahl; Tatsache; Geschäftsräumen; Antrag; Obliegenheit; Sinne; Gefahrstatsache; Fragebogen; Geschäftszeit; Betrieb; Betriebsangehörigen; Fragen