Art. 311 CPC from 2024

Art. 311 Appeals, Answers to the Appeal and Cross Appeals Filing of appeal
1 The appeal must be filed in writing and with a statement of the grounds with the appellate court within 30 days of service of a decision and grounds therefor or the subsequent service of the statement of grounds (Art. 239).
2 The appealed decision must be appended to with the appeal.
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Art. 311 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NP230011 | Forderung | Unfall; Vorinstanz; Recht; Berufung; Genugtuung; Beklagten; Arbeit; Beeinträchtigung; Entscheid; Behauptung; Genugtuungsanspruch; Umstände; Beeinträchtigungen; Garage; Klage; Garagenbetrieb; Kläger; Schmerz; Urteil; Klägers; Replik; Behauptungen; Gericht; Arbeitsunfähigkeit; Schmerzen; Arbeitsfähigkeit |
ZH | LY240012 | Ehescheidung auf Klage (Kindesschutzmassnahmen / Vollstreckungsmassnahmen) | Kinder; Besuch; Berufung; Kindes; Beklagten; Vorinstanz; Recht; Kindern; Kontakt; Verfahren; Entscheid; Massnahme; Verfügung; Kindesschutz; Massnahmen; Kindesschutzmassnahme; Anträge; Kindesschutzmassnahmen; Gesuch; Kindeswohl; Eltern; Eingabe; Parteien; Besuchsbegleitung; Weisung; Besuche; Bezirksgericht; Scheidung; Verfahren; Besuchsrecht |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBES.2024.151 | - | Arbeit; Recht; Beschwerde; Arbeitgeberin; Beschwerdeführers; Fürsorgepflicht; Rechtspflege; Klage; Verletzung; Verfahren; Stapler; Entsorgung; Gesuch; Gewährung; Schweizerische; Unfall; Genugtuung; Apos; Arbeitstätigkeit; Vorinstanz; Schweizerischen; Entscheid; Höhe; Arztzeugnis; Beeinträchtigung; Fürsorgepflichtverletzung; Zivilkammer; Obergericht |
SO | ZKBER.2024.28 | - | Berufung; Darlehen; Zeuge; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Rückzahlung; Vorinstanz; Darlehens; Zeugen; Berufungsbeklagten; Aktionär; Aufhebungsvereinbarung; Vereinbarung; Klägers; Aktionärsdarlehen; Ziffer; Parteien; Recht; Apos; Aussage; Vertrag; «spätestens; Vorsitzende; Zusammenhang |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 176 (5A_434/2020) | Regeste Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 320 lit. a i.V.m. Art. 57 ZPO ; Prüfungsbefugnis der Beschwerdeinstanz im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung. Bestreitet die betriebene Partei im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung vor der kantonalen Beschwerdeinstanz ausschliesslich die Vollständigkeit des (aus verschiedenen Schriftstücken zusammengesetzten) Rechtsöffnungstitels, so darf die Beschwerdeinstanz grundsätzlich nicht von sich aus prüfen, ob die vorgelegten Urkunden von ihrem Inhalt her als Schuldanerkennung ( Art. 82 Abs. 1 SchKG ) taugen (E. 4.2). | Recht; Rechtsöffnung; Schuldbrief; Rechtsöffnungstitel; Schuldanerkennung; Urteil; Rechtsmittel; Obergericht; Zahlung; Urkunde; Verfahren; Urkunden; Schuldner; Entscheid; Amtes; Rechtsmittelinstanz; SchKG; Rechtsöffnungstitels; Betreibung; Berufung; Beanstandungen; E-Mail; Hinweis; Regionalgericht; Beschwerdeinstanz; Forderung |
141 III 554 | Art. 99 und 312 Abs. 2 ZPO; Sicherheit für die Parteientschädigung; Frist für die Berufungsantwort. Vorgehen der im erstinstanzlichen Verfahren ganz oder teilweise obsiegenden Partei, wenn sie im Falle eines Berufungsverfahrens ihre Parteientschädigung durch die Gegenpartei sicherstellen lassen will (E. 2). | Berufung; Frist; Berufungsantwort; Berufungsbeklagte; Einreichung; Sicherheit; Parteien; Verfahren; Parteientschädigung; Sicherstellung; Berufungsbeklagten; Waffengleichheit; Berufungskläger; Verfügung; Abnahme; Urteil; Obergericht; Sicherheitsleistung; Vorinstanz; Sicherstellungsgesuch; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Leistung; Entscheid; Gesuch; Anschlussberufung; Antrag |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Sutter-Somm, Seiler | Kommentar zur ZPO | 2021 |
Sutter-Somm, Seiler | Kommentar zur ZPO | 2021 |