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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 310 CPC dal 2023

Art. 310 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 310 Motivi d’appello

Con l’appello possono essere censurati:

  • a. l’errata applicazione del diritto;
  • b. l’errato accertamento dei fatti.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 310 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLF230018Vorsorgliche MassnahmeBerufung; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Dachzinne; Gerüst; Massnahme; Vorinstanz; Fassade; Beklagten; Recht; Entscheid; Fungsbeklagten; Berufungsbeklagten; Partei; Dringlichkeit; Gesuch; Vorsorgliche; -Strasse; Wäre; Massnahmen; Belastung; Liegenschaft; Geplant; Verfahren; Zeitpunkt; Fassadengerüst; Unterlassung; Gerüsts; Urteil
    ZHLZ230007Unterhalt und weitere Kinderbelange (vorsorgliche Massnahmen)Berufung; Vorinstanz; Entscheid; Verfahren; Partei; Verfügung; Obhut; Parteien; Gehör; Dispositiv; Betreuung; Beklagten; Alternierende; Eingabe; Verfahrens; Gehörs; Ziffer; Beiständin; Angefochtene; Antrag; Verletzung; Alternierenden; Angefochtenen; Vorliegen; Dispositiv-Ziffer; Erwägung; Gericht; Rückweisung; Sachverhalt; Berufungsinstanz
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB110014AufsichtsbeschwerdeRecht; Beschwerde; Aufsicht; Aufsichts; Akten; Beschwerdegegner; Anzeige; Anzeigeerstatter; Akteneinsicht; Aufsichtsbeschwerde; Prozess; Rechtsmittel; Aufsichtsbehörde; Rekurs; Verfahren; Gewähren; Verwaltungskommission; Obergericht; Zivil; Erbenvertreter; Kommentar; ZPO/ZH; Anzuweisen; Einsicht; Treten; Zürcherischen; Liegende; Rechtsverweigerung; Zivilprozessordnung
    BSZB.2021.32 (AG.2021.616)Ausweisung (BGer 4A_12/2022 vom 13. Januar 2022)Mieter; Mieterin; Berufung; Vermieter; Vermieterin; Entscheid; Werden; Gericht; September; Eingabe; September; Zivilgericht; Verfahren; Kündigung; Ausweisung; Angefochtene; Mietvertrag; Gerichts; Darauf; Weiter; Gemäss; August; Stellt; Verhandlung; Beantragt; Rechtsvertreter; Partei; Angefochtenen; Wohnung; Respektive
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 III 176 (5A_434/2020)
    Regeste
    Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 320 lit. a i.V.m. Art. 57 ZPO ; Prüfungsbefugnis der Beschwerdeinstanz im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung. Bestreitet die betriebene Partei im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung vor der kantonalen Beschwerdeinstanz ausschliesslich die Vollständigkeit des (aus verschiedenen Schriftstücken zusammengesetzten) Rechtsöffnungstitels, so darf die Beschwerdeinstanz grundsätzlich nicht von sich aus prüfen, ob die vorgelegten Urkunden von ihrem Inhalt her als Schuldanerkennung ( Art. 82 Abs. 1 SchKG ) taugen (E. 4.2).
    Recht; Beschwerde; Rechtsöffnung; Beschwerdegegnerin; Schuldbrief; Rechtsöffnungstitel; Schuldanerkennung; Urteil; Rechtsmittel; Obergericht; Zahlung; Erstinstanzlich; Urkunde; Verfahren; Entscheid; Schuldner; Erstinstanzliche; Provisorische; Urkunden; Rechtsmittelinstanz; Amtes; Rechtsöffnungstitels; Beanstandungen; Hinweis; SchKG; E-Mail; Berufung; Erwähnt; Betreibung; Beschwerdeführerin
    143 III 520 (5A_510/2016)Art. 279 und 334 ZPO; Erläuterung der gerichtlichen Genehmigung einer Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. Zur Erläuterung im Allgemeinen (E. 6.1). Bei der Erläuterung der gerichtlichen Genehmigung einer Vereinbarung über die Scheidungsfolgen hat der Richter den mutmasslichen Willen der Parteien festzustellen, aufgrund dessen er die Vereinbarung seinerzeit genehmigte (E. 6.2). Zum Rechtsweg bei der Erläuterung (E. 6.3) und zu den Gründen, die vor der Rechtsmittelinstanz angerufen werden können (E. 6.4). Anwendung im konkreten Fall (E. 7 und 8). Beschwerde; Erläuterung; Urteil; Entscheid; Recht; Unterhalt; Partei; Beschwerdeführer; Abänderungsurteil; Urteils; Sachverhalt; Bezirksgericht; Verfahren; Gericht; Berichtigung; Nacheheliche; Kantons; Kantonsgericht; Ehefrau; Unterhaltspflicht; Begründung; Beschwerdegegnerin; Erreichen; AHV-Alter; Ehegatte; Scheidungskonvention; Gerichtlich; Bundesgericht; Abänderungsverfahren

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    SpühlerBasler Kommentar zur ZPO2017
    Karl Spühler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessord- nung2017
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