ZG Art. 31 - Kontrollen am Domizil

Einleitung zur Rechtsnorm ZG:



Das Schweizerische Zollgesetz regelt die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren über die schweizerischen Zollgrenzen, einschliesslich der Festlegung von Zolltarifen. Es enthält Bestimmungen zur Bekämpfung von Schmuggel, zur Durchsetzung von Handelssanktionen und zur internationalen Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten. Die Zuständigkeiten der Zollbehörden in der Schweiz werden ebenfalls durch das Gesetz geregelt, um die Wirtschaftsinteressen des Landes zu schützen und fairen Wettbewerb auf dem internationalen Markt zu gewährleisten.

Art. 31 ZG vom 2023

Art. 31 Zollgesetz (ZG) drucken

Art. 31 Kontrollen am Domizil

1 Das BAZG kann ohne Vorankündigung Kontrollen am Domizil von Personen durchführen, die anmeldepflichtig, Zollschuldnerinnen oder Zollschuldner in einem Veranlagungsverfahren sind oder waren oder die nach diesem Gesetz zur Buchführung verpflichtet sind.

2 Es kann die physische Kontrolle der Art, der Menge und der Beschaffenheit von Waren vornehmen, alle erforderlichen Auskünfte verlangen sowie Daten und Dokumente, Systeme und Informationen überprüfen, die für den Vollzug dieses Gesetzes von Bedeutung sein können.

3 Das Kontrollrecht endet fünf Jahre nach der Wareneinfuhr. Vorbehalten bleibt die Eröffnung einer Strafuntersuchung.


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Art. 31 Zollgesetz (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB160017TestamentsungültigkeitBerufung; Klage; Entscheid; Gericht; Erben; Vorinstanz; Beklagten; Beschluss; Berufungsverfahren; Berufungskläger; Bezirksgerichtes; Erwägungen; Testamentsanfechtungs; Parteien; Bundesgericht; Oberrichter; Abteilung; Antrag; Frist; Zustellung; Verfügung; Streitwert; Klagebewilligung; Parteifähigkeit; Klägers; Obergericht
ZHUH120330Kostenfolgen Staat; Kantons; Staatsanwaltschaft; Person; Verfahrens; Verfahrenskosten; Abgabe; Beschwerdeverfahren; Prozessordnung; Verfügung; Verfahrens; Schweizerischen; Obergericht; Kostenauflage; Grundlage; Beschuldigten; Staatskasse; Rechtsprechung; Bundesgerichts; Rechtsmittel; Empfang; Kammer; Meyer; Präsident; Gerichtsschreiberin; Hürlimann; Beschluss; Einstellungsverfügung; Untersuchung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO120170Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Recht; Bruder; Gesuchstellers; Persönlichkeit; Rechtspflege; Obergericht; Klage; Obergerichts; Schlichtungsverfahren; Gericht; Verfahren; Person; Verstorbenen; Entscheid; Obergerichtspräsident; Friedensrichteramt; Persönlichkeitsverletzung; Gewährung; Beurteilung; Anspruch; Verhältnisse; Personen; Bruders; Einkommen; Schweizerischen
SOSGWPE.2022.1-Ersatz; Militär; Zivilschutz; Militär-; Wehrpflicht; Ersatzpflicht; Befreiung; Wehrpflichtersatz; Ersatzdienst; Zivildienst; Gesetzgeber; Wehrpflichtersatzabgabe; Auslegung; Bundes; Schutzdienst; Gesetzes; Recht; Kanton; Lücke; Dienstleistung; Steuergericht; Schweigen; Schweizer; Zivilschutzdienst; Einsprache; Entscheid; Ersatzbefreiung; ührt

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 469 (5A_665/2018)Art. 301a Abs. 2 ZGB; Art. 315 Abs. 5 und Art. 325 Abs. 2 ZPO; aufschiebende Wirkung bei Aufenthaltsveränderung des Kindes. Es ist nach pflichtgemässem Ermessen zwischen den im konkreten Einzelfall auf dem Spiel stehenden Interessen abzuwägen, unter zentraler Berücksichtigung der Hauptsachenprognose (E. 4.2). Bei bisheriger Alleinobhut ist die Aufenthaltsveränderung in der Regel bereits während des hängigen Rechtsmittelverfahrens zu ermöglichen, während bei praktizierter alternierender Obhut zur Vermeidung einer Präjudizierung tendenziell der bisherige Zustand aufrechtzuerhalten ist (E. 4.2.1). Bei der Auswanderung gilt Letzteres unabhängig von der Obhutslage (E. 4.2.2). Obhut; Kinder; Kindes; Eltern; Wegzug; Entscheid; Elternteil; Mutter; Vater; Rechtsmittelverfahren; Aufenthaltsort; Betreuung; Ausgang; Urteil; Aufenthaltsveränderung; Hauptsachenprognose; Regel; Rechtsmittelverfahrens; Aufenthaltsortes; Wegzuges; Umgebung; Verhältnisse; Einzelfall; Spiel; Interessen; Auswanderung
144 III 442 (5A_463/2017)Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 310 Abs. 1 und 3 ZGB; Ausnahme vom Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen; Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Fremdplatzierung eines Kindes zur Aufrechterhaltung der bestehenden Wohnsituation. Voraussetzungen, unter denen im Kindesschutzverfahren die kantonale Beschwerdeinstanz ausnahmsweise auf die Durchführung einer publikumsöffentlichen Verhandlung verzichten darf (E. 2). Kriterien für den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts, wenn das Kind nach dem Tod des hauptbetreuenden Elternteils nicht beim überlebenden Elternteil untergebracht werden soll (E. 4.1-4.3). Kindes; Urteil; Verhandlung; Eltern; Verwaltung; Aufenthalt; Öffentlichkeit; Entscheid; Verwaltungsgericht; Verfahren; Interesse; Rechts; Entzug; Elternteil; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Hinweis; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Schutz; Tochter; Recht; Interessen; Mutter; Bundesgericht; Vater; Obhut; Betreuung; Massnahme; Vaters

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-1723/2017Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Pflege; Pflegekind; Anspruch; Kinder; BVGer; Pflegekinder; Recht; Kindes; Bestätigung; Quot;; Vorinstanz; Alter; Pflegeverhältnis; Pflegeeltern; Kinderrente; Altersrente; Schweiz; Behörde; Ehepaar; Adoption; Mutter; Pflegekindverhältnis; Urteil; Foster; Sozialversicherung
C-3656/2020RenteRicht; Vorinstanz; Schweiz; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; BVGer-act; Urteil; Verfügung; Berichtigung; Hinterlassene; Schweizerische; Abfindung; Bundesblatt; Hinterlassenen; Parteien; Serbien; Urteils; Einsprache; Abkommen; Frist; Eingabe; Erwägung; Ausgleichskasse; Einspracheentscheid; Zustelldomizil; Dispositiv; Auszug; Erwägungen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2019.80Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an die USA. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Recht; Rechtshilfe; Verfahren; Rechtshilfeersuchen; Staat; Apos;; Behörde; Sachverhalt; Beschwerdeführerinnen; Beschwerdekammer; Konten; Erben; Bundesstrafgericht; Entscheid; Bundesstrafgerichts; Übersetzung; Unterlagen; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Ersuchen; Bundesgericht; Sachverhalts; Herausgabe; Zusammenhang; Schweiz; Entscheide; Sachen; Eingabe; Erbengemeinschaft

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
DavidBasler Kommentar zum Markenschutzgesetz, Wappenschutzgesetz2017
Pierre Tschannen Kommentar zum Umweltschutzge setz2004