CPM Art. 31 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPM:



Art. 31 CPM de 2023

Art. 31 Code pénal militaire (CPM) drucken

Art. 31 2. … 33 (1)

(1) Abrogés par le ch. I 2 de la LF du 19 juin 2015 (Réforme du droit des sanctions), avec effet au 1er janv. 2018 (RO 2016 1249; FF 2012 4385).

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
102 Ib 35Art. 100 lit. f OG, Art. 31 Ziff. 2 MStG. 1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen eine Strafvollzugsverfügung ist auch zulässig, wenn die Strafe von einem Militärgericht ausgesprochen wurde (Erw. 1). 2. Nicht willkürliche Anordnung der Schutzaufsicht über einen bedingt Entlassenen (Erw. 2). Schutzaufsicht; Bundesgericht; Militärdepartement; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Entlassung; Verfügung; Probezeit; Vollzug; Eidgenössische; Anordnung; Anstalt; Beschwerde; Urteil; Kassationshofes; Militärgericht; Delikte; Freiheitsstrafen; Gefängnis; Gesuch; Eidgenössischen; Entscheid; Militärdepartements; Verfügungen; Gebiet; Bereich; Vollzuges