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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Art. 307 LEF dal 2023

Art. 307 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 307 3. Impugnazione (1)

1 La decisione sul concordato può essere impugnata mediante reclamo secondo il CPC (2) .

2 Il reclamo ha effetto sospensivo, sempreché l’autorit? giudiziaria superiore non disponga diversamente.

(1) Nuovo testo giusta il n. I della LF del 21 giu. 2013, in vigore dal 1° gen. 2014 (RU 2013 4111; FF 2010 5667).
(2) RS 272

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 307 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS130137Nachlassstundung / Bestätigung NachlassvertragBeschwerde; Forderung; Forderungen; Klage; Beschwerdeführerin; Aufschiebend; Gläubiger; Urteil; Bestritten; Frist; Aufschiebende; SchKG; Bestrittene; Nachlassvertrag; Beschwerdegegnerin; Gericht; Aufschiebenden; Urteils; Dispositiv-Ziffer; Einzelgericht; Stellung; Entscheid; Bundesgericht; Bedingten; Gläubigern; Eventualforderungen; Parteien; Stellungnahme; Winterthur
SZBEK 2020 150NachlassbestätigungBeschwerde; Beschwerdeführer; Nachlassvertrag; Verfügung; Kanton; Entscheid; Beschwerdegegner; September; Gemäss; Schwyz; Angefochten; Angef; Gläubiger; Einkommen; Verfügung; AaO; Vorinstanz; Kosten; Sodass; Sachverhalt; Bestätigung; Beschwerdeverfahren; Sachwalter; Antrag; Bestätigte; Angefochtene; Legitimiert

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 705 (9C_300/2016)Art. 306 Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 2, Art. 307 Abs. 1 und Art. 310 Abs. 1 SchKG; Nachlassvertrag, der bezüglich einer eingegebenen Forderung an einem auf das Verhalten der Sachwalterin zurückzuführenden Mangel leidet. Der bestätigte Nachlassvertrag, der unangefochten in Rechtskraft erwachsen ist, kann privilegierten Forderungen, die eingegeben, vom Sachwalter aber eigenmächtig nicht im ganzen Betrag aufgenommen wurden, entgegengehalten werden (E. 4). Forderung; Nachlassvertrag; Beschwerde; SchKG; Alter; Gläubiger; Sachwalter; Privilegierte; Ausgleichskasse; Recht; Forderungen; Angemeldet; Sachwalterin; Nachlassverfahren; Gebene; Bestätigt; Privilegierten; Beschwerdeführerin; Angemeldete; Nichtzulassung; Beitragsforderung; Betrag; Bestätigte; Teilweise; Beschwerdegegnerin; Bestritten; Entscheid; Gebenen; Gläubigerin; Angemeldeten
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