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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 306 CPP dal 2023

Art. 306 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 306 Capitolo 2: Procedura investigativa della polizia Compiti della polizia

1 Durante la procedura investigativa la polizia accerta i fatti penalmente rilevanti sulla base di denunce, mandati del pubblico ministero o propri accertamenti.

2 La polizia deve segnatamente:

  • a. assicurare e valutare tracce e prove;
  • b. individuare e interrogare i danneggiati e gli indiziati di reato;
  • c. se del caso, fermare e arrestare oppure ricercare gli indiziati di reato.
  • 3 Durante la sua attivit? la polizia si attiene alle prescrizioni in materia di istruzione, mezzi di prova e provvedimenti coercitivi; sono fatte salve le disposizioni speciali del presente Codice.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 306 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB210244Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord etc.Privatkläger; Schuldig; Beschuldigte; Gerin; Privatklägerin; Lichen; Beruf; Berufung; Beschuldigten; Verteidigung; Dossier; Amtlich; Privatklägers; Nommen; Sinne; Amtliche; Verfahren; Verfahren; Aussage; Tabletten; Beihilfe; Unentgeltliche; Vorinstanz; Einvernahme; Amtlichen; Selbstmord; Gerichtskasse; Untersuchung; Vertretung; Nötigung
    ZHSB220127Schändung etc.Gerin; Schuldig; Privatklägerin; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Verteidigung; Urteil; Berufung; Aussage; Schlaf; Handlung; Beweis; Sexuell; Handlungen; Aussagen; Habe; Hinweis; Sexuellen; Person; Gericht; Vorinstanz; Anwalt; Berufungsverhandlung; Anklage; Täter; Genugtuung; Unentgeltlich; Seitens
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSSB.2019.107 (AG.2021.250)Grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Beschwerde am BGer hängig)Berufung; Berufungskläger; Strafbefehl; Unterschrift; Verfahren; Staatsanwalt; Welche; Werden; Staatsanwalts; Verkehrsregel; Stellt; Staatsanwaltschaft; Polizei; Person; Entscheid; Gemäss; Urteil; Verfahrens; Vorliegend; Halten; Berufungsklägers; Vorliegende; Schuldig; Vorliegenden; Anklage; Appellationsgericht; überholen; Gesetz; Schwer; Rechtsüberholen
    BSBES.2020.64 (AG.2020.472)amtliche Verteidigung / BeweisergänzungBeschwerde; Führe; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Amtliche; Beschwerdeführerin; Strafakten; Einvernahme; Worden; Werden; Verfahren; Beweis; Teilnahme; Dieser; Stellen; Schuldig; Amtlichen; Akteneinsicht; Verfahrens; Strafgericht; Treffen; Gesuch; Vorliegend; Februar; Antrag; Gemäss; Person; Partei; Strafbefehl
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    146 IV 88 (6B_614/2019) Art. 91a Abs. 1 i.V.m. Art. 55 Abs. 1 und 2 SVG und Art. 10 Abs. 2 SKV ; Verweigerung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit; Betäubungsmittelvortests; hinreichende Verdachtsmomente zur Durchführung; Beweiswert. Für die Durchführung von Vortests nach Art. 10 Abs. 2 SKV genügen geringe Anzeichen einer durch Betäubungs- oder Arzneimittel beeinträchtigten Fahrfähigkeit; eines hinreichenden Tatverdachts, wie er zur Anordnung strafprozessualer Zwangsmassnahmen nach Art. 197 Abs. 1 lit. b StPO erforderlich ist, bedarf es nicht (E. 1.4.2). Beschwerde; Fahrunfähigkeit; Beschwerdeführer; Blutprobe; Massnahme; Feststellung; Hinweis; Betäubungsmittel; Anordnung; Recht; Urteil; Polizei; Tatbestand; Person; Recht; Betäubungsmittelvortest; Vortest; Anzeichen; Verweigerung; Massnahmen; Hinweise; Fahrzeug; Beschwerdeführers; Angeordnet; Vorinstanz; Bundesgericht; Strassen; Erfüllt; Vereitelung
    146 I 11 (6B_908/2018) Art. 13 Abs. 2, Art. 36 Abs. 1 BV ; Art. 141 Abs. 2 StPO ; Verwertbarkeit von polizeilichen Aufzeichnungen der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV). Die Erhebung und die Aufbewahrung von Aufzeichnungen der AFV stellen einen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen dar, insbesondere in das Recht auf Privatsphäre, das den Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung miteinschliesst (E. 3.1). Für die AFV besteht im Kanton Thurgau keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage. Der mit der Überwachung verbundene Eingriff in die Privatsphäre verstösst daher gegen Art. 13 Abs. 2 i.V.m. Art. 36 Abs. 1 BV (E. 3.2 und 3.3). Daten; Recht; Polizei; Beweis; Gesetzliche; Erhoben; Hinweis; Aufzeichnungen; Grundlage; Eingriff; Aufbewahrung; Hinweisen; Grundrecht; Interesse; Urteil; Kanton; Schwere; Schutz; Erhebung; Thurgau; Beschwerde; Informationen; Privatsphäre; Rechtlich; Überwachung; Erkennungsdienstliche; Hinreichend; Selbstbestimmung

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    CA.2020.21Berufung; Berufungsführer; Bundes; Urteil; Stein; öffnen; Filter; Hinzufügen; Verfahren; Berufungsführers; Recht; Aussage; Einvernahme; Schuldig; Person; Behörde; Gericht; Amtlich; Verteidigung; Beamte; Amtliche; Aussagen; Beweis; Bundesgericht; Drohung; Mitarbeiter; Sicherheit; Verfahrens; Konfrontation
    BB.2018.150Einziehungsbeschlagnahme (Art. 263 Abs. 1 lit. d StPO). Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO). Beschleunigungsgebot (Art. 5 Abs. 1 StPO).Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Verfahrens; Verfahren; Bundes; Entschädigung; Verfahrensakten; Recht; Beschwerdeführers;Einvernahme; Einstellung; Verfahrens; Genugtuung; Beschlag; Vermögenswerte; Stunden; Bundesgericht; Verteidiger; Bundesstrafgericht; Beschlagnahme; Entscheid; Verfügung; Schaden; Dispositivziffer; Einvernahmen; Person
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