ZPO Art. 305 - Geltungsbereich

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 305 ZPO vom 2025

Art. 305 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 305 Verfahren bei eingetragener Partnerschaft 1. Kapitel: Angelegenheiten des summarischen Verfahrens Geltungsbereich

Das summarische Verfahren ist anwendbar für: (1)

  • a. die Festsetzung von Geldbeiträgen an den Unterhalt und Anweisung an die Schuldnerin oder den Schuldner (Art. 13 Abs. 2 und 3 des Partnerschaftsgesetzes vom 18. Juni 2004 (2) , PartG);
  • b. die Ermächtigung einer Partnerin oder eines Partners zur Verfügung über die gemeinsame Wohnung (Art. 14 Abs. 2 PartG);
  • c. die Ausdehnung oder den Entzug der Vertretungsbefugnis einer Partnerin oder eines Partners für die Gemeinschaft (Art. 15 Abs. 2 Bst. a und 4 PartG);
  • d. die Auskunftspflicht der Partnerin oder des Partners über Einkommen, Vermögen und Schulden (Art. 16 Abs. 2 PartG);
  • e. die Festlegung, Anpassung oder Aufhebung der Geldbeiträge und die Regelung der Benützung der Wohnung und des Hausrats (Art. 17 Abs. 2 und 4 PartG);
  • f. die Verpflichtung einer Partnerin oder eines Partners zur Mitwirkung bei der Aufnahme eines Inventars (Art. 20 Abs. 1 PartG);
  • g. die Beschränkung der Verfügungsbefugnis einer Partnerin oder eines Partners über bestimmte Vermögenswerte (Art. 22 Abs. 1 PartG);
  • h. die Einräumung von Fristen zur Begleichung von Schulden zwischen den Partnerinnen oder Partnern (Art. 23 Abs. 1 PartG).
  • (1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. März 2023 (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung), in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2023 491; BBl 2020 2697).
    (2) SR 211.231

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 305 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    VDHC/2020/440Appel; ’appel; ’appelante; édure; Entretien; ’au; ’entretien; Office; était; ’office; équitable; ’intimée; élégué; ’assistance; ’elle; ’indemnité; épens; écision; ésident; éparée; ’enfant; éciation
    VDHC/2018/933-éparable; écisions; Audience; éjudice; Instruction; éfaut; CPC-VD; écembre; édéral; Présidente; Chambre; éfaillant; écrit; édical; également; éclaré; Effet; Jeandin; Acquitte; épens; -président; Statuant; éfenderesses; éfendeur
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    101 Ia 13Art. 4 BV; Kann ein unbestrittenes Rechtsbot einen definitiven Rechtsöffnungstitel darstellen? Wird mit einem Rechtsbot die Anerkennung eines materiellen Klagebegehrens verlangt, so ist es vor Art. 4 BV nicht haltbar, ein unbestritten gebliebenes Rechtsbot einer gerichtlichen Schuldanerkennung im Sinne von Art. 80 SchKG gleichzustellen. Hingegen ist es zulässig, dass die Kantone ein unbestrittenes Rechtsbot, das sich bloss auf die Anerkennung einer detaillierten Kostenrechnung bezieht, einem vollstreckbaren gerichtlichen Urteil gleichstellen, sofern die Partei, welcher die Liste zugestellt wird, im Rechtsbot darauf aufmerksam gemacht wird, dass die Kosten als anerkannt gelten, falls binnen der gesetzlichen Frist dagegen nicht Einsprache erhoben wird. Recht; Urteil; Kostenliste; Rechtsbot; Kanton; Wirth; Wallis; Kantons; Kantonsgericht; Hedwig; Anerkennung; SchKG; Einsprache; Rechtsöffnung; Kostenrechnung; Zivilprozess; Brunner; Blatter; Rechtsöffnungstitel; Kantone; Liste; Frist; Eleonora; Walliser; Kantonsgerichts; Entscheid; Schuldanerkennung; Sinne; Urteils