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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 304CPC from 2023

Art. 304 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 304 Jurisdiction

1 The court that has jurisdiction to decide the paternity action shall also decide on the deposit, the advance payment, the disbursement of deposited amounts and the refund of advances.

2 In the case of an action for maintenance, the court shall also decide on parental responsibility and other child-related issues. (1)

(1) Inserted by Annex No 2 of the FA of 20 March 2015 (Child Maintenance), in force since 1 Jan. 2017 (AS 2015 4299; BBl 2014 529).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 304 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLZ220013Unterhalt und weitere Kinderbelange (Zuständigkeit)Unterhalt; Unterhalts; Beklagten; Berufung; Recht; Läge; Wohnsitz; Gerin; Klage; Klägerinnen; Verfahren; Unterhaltsklage; Kinder; Vorinstanz; Gericht; Interesse; Verfügung; Partei; Interessen; Vertretung; Vertretungsbefugnis; Zuständigkeit; Bezirksgericht; Vorinstanzliche; Wohnsitzverlegung; Kinderbelange; Vollmacht; Entscheid; Beschwerde; Einzutreten
ZHLZ210018Unterhalt und weitere KinderbelangeKläger; Berufung; Beklagte; Verfahren; Verfügung; Vorinstanz; Meilen; Unterhalt; Gericht; Klägers; Kindes; Entscheid; Gemäss; Beklagten; Monate; Berufungsverfahren; Beschwerde; Bundesgericht; Kindesschutzbehörde; Bezirk; Weiter; Partei; Schlichtungsversuch; Entschädigung; Wirkung; Schlichtungsverfahren; Alleinige; Kinderbelange
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 436 (5A_977/2018)Art. 99 Abs. 1 und 2 BGG; Feststellung der Nichtigkeit. Die Nichtigkeit eines Urteils kann im bundesgerichtlichen Verfahren neu geltend gemacht werden (E. 3).
Regeste b
Art. 298b Abs. 3 und Art. 298d Abs. 3 ZGB; Art. 304 Abs. 2 ZPO; Kompetenzattraktion für Kinderbelange. Sobald das Gericht mit der Unterhaltsfrage befasst ist, entscheidet es auch über die anderen Kindesbelange und die KESB verliert ihre diesbezügliche Entscheidbefugnis. Urteilt sie dennoch über die anderen Kindesbelange, ist ihr Entscheid aber nicht per se nichtig (E. 4).
Unterhalt; Verfahren; Entscheid; Nichtigkeit; Urteil; Eltern; Beschwerde; Obhut; Verfahrens; Befasst; Gericht; Gerichtlichen; Kinderbelange; Regel; Kompetenzattraktion; Bundesgericht; Unterhaltsklage; Behörde; Vater; Rechtsprechung; Tretene; Regelung; Nichtig; KESB-Verfahren; Betreuungsanteile; Urteile; Unterhaltsfrage; Feststellung; Obergericht
124 I 241Kostenvorschusspflicht der beklagten Partei im Bernischen Zivilprozess (Art. 57 ZPO/BE; Art. 4 BV). Die in Art. 57 Abs. 1 und 2 ZPO/BE normierte Regelung, auch von der beklagten Partei und unter Androhung der Säumnisfolgen gemäss Art. 286 ZPO/BE einen Vorschuss für die mutmasslichen Gerichtskosten zu verlangen, verstösst nicht gegen Art. 4 BV (E. 4). Partei; Recht; Beweis; Vorschuss; Beschwerde; Zivilprozess; Gericht; Verfahren; Klage; Kanton; Kostenvorschuss; Gehör; Beschwerdeführerin; Staatliche; Beklagten; Verfahrens; Anspruch; LEUCH/MARBACH/KELLERHALS; Praxis; Beweise; Partei; Säumnis; Kantone; Gerichtskosten; Parteien; Leistung; Ansprüche; Unentgeltliche; Gerichtsgebühr; Entscheid
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