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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 304 CCP de 2023

Art. 304 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 304 Forme de la plainte pénale

1 La plainte pénale doit être déposée auprès de la police, du ministère public ou de l’autorité pénale compétente en matière de contraventions, par écrit ou oralement; dans ce dernier cas, elle est consignée au procès-verbal.

2 Le fait de renoncer ? porter plainte ou le retrait de la plainte pénale sont soumis aux mêmes exigences de forme.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 304 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210407Sexuelle Nötigung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Verteidigung; Aussage; Drohung; Recht; Aussagen; Recht; Prot; Vorinstanz; Gericht; Berufung; Schuld; Schaden; Urteil; Antrag; Freiheitsstrafe; Sexuell; Verfahren; Fähig; Amtlich; Amtliche; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Schadenersatz; Vorinstanzlich; Nötigung
ZHUE200397NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegner; Drohung; Strafantrag; Beschwerdeverfahren; Gerichts; Bundesgericht; Nichtanhandnahme; Entscheid; Polizei; See/Oberland; Nichtanhandnahmeverfügung; Stellen; Rechtsmittel; Weitere; Bundesgerichts; Schriftlich; Begründung; Sicherheitsleistung; Allfälliger; Erwähnt; Bestand; Angefochtene; Bezeichnet; Versetzt; Obergericht; Schrecken
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2020.2 (AG.2021.583)VerfahrenseinstellungBeschwerde; Beschwerdeführer; Polizei; Staatsanwaltschaft; Worden; Februar; Gegeben; Hätte; Verfahren; Anzeige; Nötigung; Desinteresseerklärung; Requisition; Strafantrag; Beschuldigte; Verfahrens; Gegenüber; Einstellung; Polizeirapport; Welche; Anspucken; Kosten; Versuchte; Werden; Verfahrenseinstellung; Requiriert; Person; Jedoch; Verbindung; Polizist
BSHB.2020.31 (AG.2020.544)Anordnung der Untersuchungshaft bis zum 3. Dezember 2020Beschwerde; Beschwerdeführer; September; Geschädigte; Werden; Person; Haftakten; September; Untersuchung; Zwangsmassnahmengericht; Staatsanwaltschaft; Dringend; Polizei; Tatverdacht; Delikt; Könne; Vorfall; Dringende; Geschädigten; Delikte; Geworfen; Stelle; Vorfälle; Stehen; Vergehen; Polizeirapport; Werde; Vorgeworfen; Verbrechen; Weiter
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 104 (6B_527/2016)Art. 32, 33 Abs. 3 und Art. 55a StGB, Art. 11 Abs. 1 und Art. 320 Abs. 4 StPO; Verfahrenseinstellung gestützt auf Art. 55a StGB; Grundsatz "ne bis in idem"; Unteilbarkeit des Strafantrags und des Rückzugs desselben. Die Verurteilung eines Ehegatten wegen Tätlichkeiten zum Nachteil seiner Ehegattin in einem abgetrennten Verfahren wegen Raubes verstösst gegen Art. 55a StGB und den Grundsatz "ne bis in idem", wenn die Strafverfahren gegen die Ehegatten wegen gegenseitiger Tätlichkeiten betreffend den fraglichen Tatzeitraum zuvor in Anwendung von Art. 55a StGB rechtskräftig eingestellt wurden (E. 4). Das Ersuchen um Verfahrenssistierung bzw. die Zustimmung zum Antrag der zuständigen Behörde auf Verfahrenssistierung (Art. 55a Abs. 1 lit. b StGB) und das unbenutzte Verstreichenlassen der Frist für den Widerruf der Zustimmung zur Verfahrenssistierung (Art. 55a Abs. 2 StGB) kommen dem Rückzug eines Strafantrags gleich. Sind Tätlichkeiten des Ehegatten zu beurteilen, an welchen sich Dritte beteiligt haben sollen, ist angesichts des Grundsatzes der Unteilbarkeit der Strafverfolgung bei Antragsdelikten auch das Strafverfahren gegen die Beteiligten einzustellen (E. 5.1-5.3). Aufklärungspflicht der Behörden über die Unteilbarkeit der Strafverfolgung verneint (E. 5.4). Beschwerde; Antrag; Verfahren; Tätlichkeit; Tätlichkeiten; Verfahren; Beschwerdeführer; Antrags; Urteil; Einstellung; Verfolgung; Rückzug; Antrag; Beschwerdegegnerin; Verfahrens; Gewalt; Ehegatten; Barkeit; Recht; Häusliche; Unteilbarkeit; Verfahrens; Opfer; Begangen; Grundsatz; Schuldig; Nachteil; Antragsdelikt; Vorinstanz; Staatsanwalt

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2018.108Entraide judiciaire internationale en matière pénale à la Roumanie. Remise de moyens de preuve (art. 74 EIMP).Schuldig; Beschuldigte; E-Mail;Stunden; Privatkläger; Bundes; Beschuldigten; Geheim; Privatklägerschaft; Geheim; E-Mails; Verfahren; Geschäftsgeheimnis; Informationen; Antrag; Projekt; Arbeit; Weitergeleitet; Person; Bezug; Verfahrens; Recht; Wirtschaftlich; Weitergeleitete; Entschädigung; Geschäftsgeheimnisse; Urteil; Geheimhaltung
SK.2018.20Mehrfacher wirtschaftlicher Nachrichtendienst und mehrfache Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses.Schuldig; Beschuldigte; E-Mail;Stunden; Privatkläger; Bundes; Beschuldigten; Geheim; Privatklägerschaft; Geheim; E-Mails; Verfahren; Geschäftsgeheimnis; Informationen; Antrag; Projekt; Arbeit; Weitergeleitet; Person; Bezug; Verfahrens; Recht; Wirtschaftlich; Weitergeleitete; Entschädigung; Geschäftsgeheimnisse; Urteil; Geheimhaltung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchmidPraxiskommentar, 3. Auflage, Zürich2018
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