
Art. 303 Deschsettavel titel: Crims e delicts cunter la giustia
1. Tgi che inculpescha cunter meglier savair ina persuna innocenta tar in’autoritad, l’accusa d’avair commess in crim u in delict e fa quai cun l’intenziun da chaschunar ina persecuziun penala cunter ella,tgi che prenda mesiras malignas cun l’intenziun da chaschunar ina persecuziun penala cunter ina persuna innocenta,vegn chasti cun in chasti da detenziun da fin 5 onns u cun in chasti pecuniar.2. Sche la faussa inculpaziun pertutga in surpassament, è il chasti in chasti da detenziun da fin 1 onn u in chasti pecuniar.
(1) Versiun tenor la cifra I 1 da la LF dals 17 da dec. 2021 davart l’armonisaziun dal rom penal, en vigur dapi il 1. da fan. 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 303 Cudesch penal svizzer (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE230216 | Nichtanhandnahme | Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Nichtanhandnahme; Recht; Verfahren; Anzeige; Bundesgericht; Verhalten; Verfügung; Nichtanhandnahmeverfügung; E-Mail; Anzeige; Beschwerdegegners; Akten; Gemeinde; Drohung; Beschwerdeführers; Frist; Bundesgerichts; Beschwerdeverfahren; Anschuldigung; Rechtspflege; Entscheid; Verfahren; Polizei; Sachverhalt; Kantons |
ZH | UE220234 | Nichtanhandnahme | Stein; Steine; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Zufahrt; Nichtanhandnahme; Anzeige; Verfahren; Nötigung; Recht; Sinne; Akten; Kantons; Anschuldigung; Polizei; Untersuchung; Handlung; Bundesgericht; See/Oberland; Nichtanhandnahmeverfügung; Grundstück; Beschwerdegegners; Verfügung; Frist |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | BKBES.2023.107 | - | Aussage; Recht; Staat; Verfahren; Gutachterin; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Aussagen; Verfahrenskosten; Person; Genugtuung; Rückgriff; Gutachten; Anzeige; Beschuldigte; Grauzone; Beschuldigten; Einvernahme; Beweis; Beschuldigungen; Prozessordnung; Persönlichkeitsstörung; Personen; Zeitpunkt; Widersprüche |
SO | BKBES.2022.142 | - | Staat; Staatsanwaltschaft; Beschuldigte; Beschuldigten; Verleumdung; Verfahren; Einbruch; Einbruchdiebstahl; Recht; Untersuchung; Verfügung; Zusammenhang; Anschuldigung; Verfahren; Einstellung; Tatbestand; Beschwerdeverfahren; Beschwerdekammer; Anzeige; Antrag; Nichtanhandnahme; Tatsache; Bundesgericht |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 IV 335 (6B_1208/2018) | Art. 305bis Ziff. 1 und 3 StGB; Geldwäscherei. Geldwäscherei kann nur an Vermögenswerten begangen werden, die einziehbar sind. Soweit die Vortaten im Ausland begangen worden sind, setzt die Strafbarkeit wegen Geldwäscherei voraus, dass ein selbstständiger schweizerischer Einziehungsanspruch besteht oder die Vermögenswerte nach dem im Zeitpunkt der mutmasslichen Geldwäschereihandlung geltenden ausländischen Recht einziehbar sind (E. 3 und 4). | Einziehung; Geldwäscherei; Recht; Vermögenswerte; Barkeit; Recht; Urteil; Tatbestand; Ausland; Einziehungsanspruch; Vortat; Einziehbarkeit; Vorinstanz; Schweiz; Taten; Thurgau; Kanton; Handlung; Rechtshilfe; Kantons; Staat; Verfall; Zeitpunkt; Verfalls |
142 IV 14 (6B_454/2015) | Tötung in Notwehrexzess; Verhältnis zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Tötung sowie Totschlag; Art. 15 f., 111, 113 und 117 StGB. Ob der Angegriffene den Angriff provoziert hat, ist bei der Zulässigkeit bzw. der Verhältnismässigkeit der Notwehr und der Entschuldbarkeit eines allfälligen Notwehrexzesses zu berücksichtigen. Ein Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung mit der Begründung, der Täter habe die Notwehrsituation selbst verschuldet, wenn auch nur fahrlässig, kommt nicht in Betracht (E. 5.3). Totschlag und Notwehrlage schliessen sich nicht gegenseitig aus. Liegt die heftige Gemütsbewegung in der Aufregung oder Bestürzung über einen unrechtmässigen Angriff, gelangen Art. 113 und 16 Abs. 1 StGB jedoch nicht gleichzeitig zur Anwendung; die Tat ist als vorsätzliche Tötung nach Art. 111 StGB, begangen in Notwehrexzess, zu qualifizieren (E. 5.4). | Notwehr; Tötung; Notwehrexzess; Urteil; Schuldspruch; Täter; Vorinstanz; Recht; Angriff; Bundesgericht; Kantons; Luzern; Totschlag; Notwehrlage; Gemütsbewegung; Verhältnis; Notwehrsituation; Vorwurf; Freiheitsstrafe; Obergericht; Erwägungen; Qualifikation |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
F-356/2017 | Einreiseverbot | Einreise; Ex-Ehefrau; Einreiseverbot; Beschwerdeführer; Schweiz; Beschwerdeführers; Sicherheit; Kinder; Bundesverwaltungsgericht; Gefahr; Kontakt; Sinne; Aufenthalt; Tötung; Person; Urteil; Einreiseverbots; Kanton; Vorinstanz; Kantons; Verordnung; Bezirksgericht; Vollzug; ürge |
A-2372/2014 | Ermächtigung zur Strafverfolgung von Bundespersonal | Bundes; Ermächtigung; Staatsanwalt; Recht; Beschwer; Untersuchung; Vorinstanz; Verfahren; Beschwerdeführende; Verfolgung; Verfahren; Anschuldigung; Beschwerdeführenden; Urteil; Verfügung; Anzeige; Bundesanwalt; Verdacht; Anzeige; Schriftgutachten; Bundesanwalts; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Rechtspflege; Eröffnung; Person; Tatbestand; Bundesverwaltungsgericht |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2020.249 | Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). Ausstand von Mitgliedern der Beschwerdekammer (Art. 59 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 56 StPO). Ausstand der Bundesanwaltschaft (Art. 59 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 56 StPO). | Richt; Bundes; Aufsicht; Randziffer; Staatsanwalt; Andrea; Bundesgericht; Amtsgeheimnis; Aufsichtsbericht; Bundesgerichts; Gericht; Ausstand; Recht; Beschwerde; Nichtanhandnahme; Bundesstrafgericht; Richter; Amtsgeheimnisverletzung; Parlament; Verfahren; Beschwerdekammer; Verwaltungskommission; Bundesstrafgerichts; Ausstandsgesuch; Person; Anzeige; Untersuchung; Tatbestand; ünde |
BG.2020.7 | Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO). | Kanton; Kantons; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Gallen; Gerichtsstand; Appenzell; Ausserrhoden; Gerichtsstands; Gesuch; Untersuchung; Akten; Verfahren; Anschuldigung; Untersuchungsamt; Betrug; Bundesstrafgericht; Behörde; Behörden; Verfolgung; Bundesstrafgerichts; Gerichtsstandsakten; Vergewaltigung; Beschuldigte; Geldes; Übernahme; Delikt; Beschuldigten |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Schweizer, Trechsel, Pieth | Praxis, StGB | 2021 |
Trechsel, Pieth | Praxis zum StGB | 2021 |