Art. 301 SCC from 2025

Art. 301 Military espionage against a foreign state
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Art. 301 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SF150003 | Ermächtigung | Anzeige; Ermächtigung; Gesuchsgegnerin; Staatsanwaltschaft; Obergericht; Gesuchsteller; Kantons; Zürich-Sihl; Verfahren; Untersuchung; Sinne; Kammer; Oberrichter; Gerichtsschreiberin; Verfolgung; Ermächtigungsverfahren; Empfang; Oberstaatsanwaltschaft; Behörde; Entscheid; Eröffnung; Nichtanhandnahme; Über; Verhalten; Empfangsschein; Bussmann; Präsident; Weinmann; Beschluss |
GR | SK2 2021 11 | Strafanzeige gegen diverse Personen betr. mehrfacher gewerbsmässiger Betrug etc. | Recht; Graubünden; Verfahren; Finanzverwaltung; Rechtsöffnung; Staatsanwaltschaft; Betreibung; Regionalgericht; Viamala; Rechtsöffnungs; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Rechtspflege; Kanton; Betrug; Wucher; Kantons; Entschädigung; Schuldner; Regionalgerichts; Verfügung; Betrugs; Sinne; Verfahren; Urteil; Erwägung; Kantonsgericht |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
101 IV 177 | Verbotener Nachrichtendienst. 1. Zuständigkeit. Einrichten und Betreiben eines verbotenen Nachrichtendienstes; Zweck des Verbotes. Mittäterschaft, fortgesetzte Delikte (Erw. I). 2. Militärischer Nachrichtendienst zum Nachteil fremder Staaten (Art. 301 Ziff. 1 Abs. 1 StGB) und der Schweiz (Art. 274 Ziff. 1 StGB); politischer Nachrichtendienst gegen die Schweiz und ihre Einwohner (Art. 272 StGB); wirtschaftlicher Nachrichtendienst, Verhältnis zwischen Art. 273 Abs. 1 und 2 StGB. Schwere Fälle verbotenen Nachrichtendienstes. Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, Verhältnis zwischen Art. 162 und 273 StGB (Erw. II/1-5). 3. Urkundendelikte (Art. 251-253 StGB), Wahlfälschungen (Art. 282 Ziff. 1 StGB) und Widerhandlungen gegen das TVG (Art. 42 Abs. 1 lit. a) und gegen das ANAG (Art. 23 Abs. 1), die zur Tarnung eines verbotenen Nachrichtendienstes oder bei dessen Betreiben begangen wurden (Erw. II/6 und 7). 4. Betrug (Art. 148 StGB): Unrechtmässige Bereicherung als unerwünschte Nebenfolge eines verbotenen Nachrichtendienstes (Erw. II/8)? 5. Strafzumessung (Art. 63 und 68 StGB). Anrechnung der Untersuchungshaft (Art. 69 StGB). Landesverweisung (Art. 55 StGB). Einziehung von Gegenständen (Art. 58 StGB) und Verfall von Zuwendungen (Art. 59 StGB), die zur Begehung strafbarer Handlungen bestimmt waren oder diese fördern sollten (Erw. III). | Angeklagte; Angeklagten; Schweiz; Zentrale; Richtendienst; Bundes; Sinne; Gisela; Richtendienstes; Auftrag; Sulzer; Staat; Firma; Bundesanwalt; Schweizer; Agent; Untersuchung; Geschäftsgeheimnis; Staate; Aufgabe; Agenten; Person; Anklage; Urkunde; Geschäftsgeheimnisse |
89 IV 204 | 1. Art. 303 StGB. Die Behörde, bei der die Falschbeschuldigung erfolgt, kann auch eine ausländische sein. 2. Art. 301 Ziff. 1 StGB. Diese Bestimmung setzt nicht voraus, dass der militärische Nachrichtendienst dem fremden Staat, für den er betrieben wird, nützlich oder dem andern fremden Staat, gegen den er gerichtet ist, nachteilig sei. | Staat; Richt; Richtendienst; Recht; Anschuldigung; Schweiz; Staate; Kalisch; ändische; Rechtspflege; Behörde; Brief; Staaten; Anzeige; Urteil; ärische; Richtendienstes; ändischen; Bundes; ätig; äter; Müller; Personen; Beziehungen; Briefe; Sinne; ütze; Behörde; Tatbestand; Schutz |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2011.29 | Widerhandlungen gegen das Kriegsmaterialgesetz (Art. 34 Abs. 1 lit. a i.V.m. lit. c KMG) und Urkundenfälschung (Art. 251 StGB). | Tinner; Bundes; Anklage; Marco; Verfahren; Apos;; Friedrich; Zentrifuge; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Libyen; Zentrifugen; Herstellung; Urteil; Bundesanwaltschaft; Anklageschrift; Tahir; Sicht; Sanktion; Gericht; Güter; Anklagepunkt; Kernwaffen; Kriegsmaterial; Akten; Freiheits |