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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 30 CPC dal 2023

Art. 30 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 30 Cose mobili

1 Per le azioni in materia di diritti reali mobiliari o di possesso di cose mobili e per le azioni in materia di crediti garantiti da pegno mobiliare è competente il giudice del domicilio o della sede del convenuto o il giudice del luogo di situazione della cosa.

2 Nelle cause di volontaria giurisdizione è imperativo il foro del domicilio o della sede del richiedente o il foro del luogo di situazione della cosa.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 30 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG130105Einhaltung von Fristen, Widerklage am Handelsgericht des Kantons Zürich gegen einen nicht im Handelsregister eingetragenen KlägerWiderklage; Handel; Handelsgericht; Klage; Zuständigkeit; Sachlich; Recht; Sachliche; Gericht; Partei; Recht; Beklagten; Parteien; Hauptklage; Handelsgerichts; Sachlichen; Handelsregister; Klagen; Darlehen; Zusammenhang; Eingabe; Zuständig; Voraussetzung; Kanton; Verfahren; Konnexität
ZHPP130067EigentumsklageBeschwerde; Beklagten; Recht; Aktie; Aktien; Vertrag; Vorinstanz; Schweiz; Gericht; Schweizer; Zuständigkeit; Herausgabe; Vertrags; Zeitpunkt; Beschwerdeverfahren; Klägern; örtlich; Urteil; Wohnsitz; Inhaberaktien; Klage; Eigentümer; Parteien; Vereinbart; Vorinstanz; Anlage; Frankreich; Gerichtsstand; Sachverhalt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 153 (5A_52/2015)Art. 299 f. ZPO; Verordnung des zürcherischen Obergerichts vom 8. September 2010 über die Anwaltsgebühren (AnwGebV): Kriterien für die Bemessung der Entschädigung des Verfahrensbeistandes des Kindes im Ehescheidungsverfahren seiner Eltern. Abgeltung des notwendigen Aufwandes; Bedingungen für die Zulässigkeit eines pauschalisierenden Tarifes (E. 2.5, 3.2, 3.3 und 4). Berücksichtigung der prozessualen Natur und der Funktion der Kindervertretung (E. 5.1 und 5.2). Möglichkeit des Gerichts, bei der Mandatierung und bei der Prozessinstruktion den Aufgabenumfang des Verfahrensbeistandes zu steuern (E. 5.3.2 und 5.3.3). Berücksichtigung der beruflichen Qualifikation; Bestellung eines Anwaltes als Ausnahme (E. 5.3.4). Rahmenbedingungen für eine neue Beurteilung und Festsetzung des Honorars (E. 6). Kindes; Kindesvertretung; Verfahren; Vertretung; Scheidung; Recht; Gericht; Scheidungs; Entschädigung; Aufgabe; Verfahrens; Aufwand; Eltern; Kinder; Aufgaben; Beschwerde; Schweizer; Verfahrensbeistand; SCHWEIGHAUSER; Urteil; Anwalt; Kindesinteresse; Honorar; Kindeswohl; Gerecht; Interesse; Beschwerdeführerin; Zeitaufwand
140 III 65 (5A_582/2013)Art. 91 und 96 ZPO; Streitwert der Kollokationsklage im Nachlassverfahren; Prozesskosten. Massgeblicher Zeitpunkt zur Festlegung der mutmasslichen Dividende, auf welche sich die Streitwertberechnung stützt (E. 3). Streitwert; Recht; Obergericht; Urteil; Berufung; Kollokation; Beschwerde; Dividende; Verfahren; Vorschuss; Zeitpunkt; Konkurs; Gerichtsgebühr; Kostenvorschuss; Streitgegenstandes; Klage; Berufungsverfahren; Bundesgericht; Ordentliche; Mutmassliche; Festsetzung; Kollokationsprozess; Berücksichtigen; Bezirksgericht; Gerichtskosten; Konkursdividende; Streitwertes; Beschwerdeführerin
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